Haftungsfall

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Stack
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Haftungsfall

Beitrag von Stack »

Hallo zusammen,

bin bereits seit mehreren Jahren stiller Mitleser hier im Forum. Nun habe ich selbst ein Thema welches mich umtreibt.
Schade, dass es leider nichts Erfreuliches ist.

Habe einen wohl ziemlich eindeutigen Haftungsfall produziert (Fristversäumnis), welchen ich mir auch komplett alleine zurechnen lassen muss. Habe gut 2,5 Jahre Berufspraxis und da es -zum Glück- zum ersten Mal vorgekommen ist noch ein paar Fragen, um nun in der Folge alles richtig zu machen und vielleicht noch einen guten Rat mit auf den Weg zu bekommen. Dieser Mist verhagelt mir gerade das schöne WE und ich hoffe das mich Informationen zum weiteren praktischen Ablauf etwas beruhigen.

Habe direkt als es mir aufgefallen ist ein Schreiben an die Berufshaftpflicht diktiert und einen Partner informiert. Der meinte nur es sei halb so schlimm und ich solle erstmal ruhig bleiben.

Also wie gehts nun weiter? Insbesondere wie verhalte ich mich gegenüber der Mandantschaft? Würde die Angelgenheit am liebsten mit so wenig Aufsehen wie möglich hinter mich bringen und einfach sagen, dass ich mich darum kümmere und sämtliche Korrespondenz mit der Berufshaftpflicht übernehmen. Wobei vermutlich die Mandantschaft den Schaden erstmal geltend machen muss. Insbesondere da die Kausalität zwischen Schaden und Fehler nicht ganz eindeutig ist. Wäre ein Rechtsstreit auch aufgrund anderer Gesichtspunkte evtl. gescheitert oder wäre die einzuklagende Summe durch bestehende und erwartbare Einwendungen reduziert worden?

Anerkenntnis werde ich natürlich nicht abgeben.

Ich hoffe mal nicht das dies hier nicht als gesuchter Rechtsrat eingestuft wird^^ die rechtliche Lage ist mir durchaus bekannt, würde nur gerne wissen wie dies praktisch abläuft um mich etwas zu beruhigen.
lucyyy
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Re: Haftungsfall

Beitrag von lucyyy »

Hallo,

tut mir leid, kann mir vorstellen, dass das echt ein blödes Gefühl ist. Habt ihr denn nicht irgendeine sorgfältig ausgewählte und hervorragend instruierte Refa, die dieses mal nur ganz ausnahmsweise versehentlich heimgegangen ist, nachdem sie die letzte offene Frist übersehen hat?

VG
lucyyy
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Einwendungsduschgriff
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

lucyyy hat geschrieben:Hallo,

tut mir leid, kann mir vorstellen, dass das echt ein blödes Gefühl ist. Habt ihr denn nicht irgendeine sorgfältig ausgewählte und hervorragend instruierte Refa, die dieses mal nur ganz ausnahmsweise versehentlich heimgegangen ist, nachdem sie die letzte offene Frist übersehen hat?

VG
lucyyy
Er hat einen Fehler gemacht und soll nun die unbescholtene ReFa ins Spiel bringen? Ich hoffe, dass ich hier gerade Ironie und Sarkasmus überlese. Falls nicht: wieso soll jemand für den Fehler des TE einstehen? Wieso kommst Du auf die - vorsichtig formuliert: völlig beknackte - Idee, das so eintüten zu wollen. Und: Du bist wahrscheinlich rechtsberatend tätig, ich werde das in Zukunft wohl auch sein. Wieso motivierst Du andere Menschen, ihr eigenes Versagen über andere, weisungsabhängige Menschen zu stellen? Der TE hat das richtige Rückgrat bewiesen. Nun soll die ReFa dafür gerade stehen. Als Partner einer Kanzlei würde ich Dir die Kündigung nahelegen, wenn ein solcher Vorschlag kommt.
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Stack
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Stack »

@lucyyy: Danke für die aufmunternden Worte. Ja ist ein blödes Gefühl und als ich es gemerkt habe bin ich gefühlt käseweiß angelaufen...

Allerdings werd ich das auf meine Kappe nehmen. Will nicht das sich eine Refa da auch noch mit auseinandersetzen muss.

Ich werd das auch offen gegenüber der Mandantschaft kommunizieren. Ich hab mich nur gefragt ob ich das irgendwie mit der Berufshaftpflicht klären kann bevor ich in das Mandantengespräch gehe. Das wird glaube ich leider nicht funktionieren?
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j_laurentius
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Re: Haftungsfall

Beitrag von j_laurentius »

Besprich mit Deiner Haftpflichtversicherung, wie Du Dich in dieser Sache zu verhalten hast. In dem Haftungsfall, den ich mal hatte (auch Fristversäumnis und das lag ebenfalls an mir ganz allein, nicht an einer Mitarbeiterin), habe ich dem Mandanten nach Rücksprache mit der Versicherung mitgeteilt, dass ich die Frist versäumt habe und das Rechtsmittel daher schon in der Zulässigkeitsstufe scheitern werde; im Übrigen habe ich dem Mandanten die Daten meiner Haftpflichtversicherung und die Schadennummer durchgegeben und ihn um Verständnis gebeten, dass ich mich nunmehr aus der Sache zurückziehen müsse (da ging es allerdings auch um eine nicht geringe Summe Geldes und mein Ärger über mich selbst war zu groß, als dass ich mir zugetraut hätte, die Angelegenheit sachgerecht für den Mandanten mit der Versicherung zu regeln). Alles Weitere lief dann über die Haftpflicht, ich wurde von ihr nur informiert. Das fand ich recht entlastend und würde es auch jedem anderen raten, so einen Fall nicht selbst weiter zu bearbeiten.

Und: Kopf hoch. Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Solange es "nur" um Geld geht, lässt sich das wenigstens über die Haftpflichtversicherung einigermaßen kompensieren. Das habe ich mir damals jedenfalls immer wieder gesagt. Es gibt Fälle, in denen das nicht geht (ich mache viel Ausländerrecht und da wäre es eine echte Katastrophe, wenn einem Mandanten z.B. ein Aufenthaltstitel verloren ginge, weil ich eine Frist versäume, das ließe sich gar nicht bezahlen, wie will man das Aufenthaltsrecht in Deutschland schon monetär beziffern bzw. ausgleichen?).

Viele Grüße, Jana
Tobias__21
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Tobias__21 »

Kopf hoch! Es scheint ja nur um Geld zu gehen. Jeder macht mal einen Fehler. Fühl dich gedrückt :)
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lucyyy
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Re: Haftungsfall

Beitrag von lucyyy »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
lucyyy hat geschrieben:Hallo,

tut mir leid, kann mir vorstellen, dass das echt ein blödes Gefühl ist. Habt ihr denn nicht irgendeine sorgfältig ausgewählte und hervorragend instruierte Refa, die dieses mal nur ganz ausnahmsweise versehentlich heimgegangen ist, nachdem sie die letzte offene Frist übersehen hat?

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lucyyy
Er hat einen Fehler gemacht und soll nun die unbescholtene ReFa ins Spiel bringen? Ich hoffe, dass ich hier gerade Ironie und Sarkasmus überlese. Falls nicht: wieso soll jemand für den Fehler des TE einstehen? Wieso kommst Du auf die - vorsichtig formuliert: völlig beknackte - Idee, das so eintüten zu wollen. Und: Du bist wahrscheinlich rechtsberatend tätig, ich werde das in Zukunft wohl auch sein. Wieso motivierst Du andere Menschen, ihr eigenes Versagen über andere, weisungsabhängige Menschen zu stellen? Der TE hat das richtige Rückgrat bewiesen. Nun soll die ReFa dafür gerade stehen. Als Partner einer Kanzlei würde ich Dir die Kündigung nahelegen, wenn ein solcher Vorschlag kommt.
Mir ging es eigentlich nur darum, dass das die wohl übliche Begründung der Wiedereinsetzungsanträge in der Praxis ist - ganz ohne Bewertung, ob man das nun so machen soll. Edit, weil ich eigentlich keine Lust habe, die restlichen Vorwürfe näher zu diskutieren.
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Trente Steele82 »

lucyyy hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
lucyyy hat geschrieben:Hallo,

tut mir leid, kann mir vorstellen, dass das echt ein blödes Gefühl ist. Habt ihr denn nicht irgendeine sorgfältig ausgewählte und hervorragend instruierte Refa, die dieses mal nur ganz ausnahmsweise versehentlich heimgegangen ist, nachdem sie die letzte offene Frist übersehen hat?

VG
lucyyy
Er hat einen Fehler gemacht und soll nun die unbescholtene ReFa ins Spiel bringen? Ich hoffe, dass ich hier gerade Ironie und Sarkasmus überlese. Falls nicht: wieso soll jemand für den Fehler des TE einstehen? Wieso kommst Du auf die - vorsichtig formuliert: völlig beknackte - Idee, das so eintüten zu wollen. Und: Du bist wahrscheinlich rechtsberatend tätig, ich werde das in Zukunft wohl auch sein. Wieso motivierst Du andere Menschen, ihr eigenes Versagen über andere, weisungsabhängige Menschen zu stellen? Der TE hat das richtige Rückgrat bewiesen. Nun soll die ReFa dafür gerade stehen. Als Partner einer Kanzlei würde ich Dir die Kündigung nahelegen, wenn ein solcher Vorschlag kommt.
Jetzt lass mal die Kirche im Dorf bzw. komm` von Deinem hohen Ross runter - was glaubst Du denn, wie das Gros der Anwaltschaft in so einem Fall den Wiedereinsetzungsantrag begründet? Natürlich mit der sorgfältig ausgewählten und instruierten Refa (die natürlich im überwiegenden Fall nichts mit dem ganzen Thema zu tun hatte). Und wenn Du dann mal rechtsberatend tätig wirst: Du würdest Dich wundern, wieviele Partner da genau so agieren. Was meinst Du denn, woher die ganze Summe der Wiedereinsetzungsanträge kommt?! Ob man das so macht, ist jedem selbst überlassen, aber dass diese Begründung in der Praxis regelmässig kommt, wirst Du schon noch merken, wenn Du dann mal dort angelangt bist.
Gleichwohl sollte man einem einsichtigen Kollegen nicht zu so einem Vorgehen raten. Das hat nichts mit hohem Ross zu tun sondern mit Anstand.
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Re: Haftungsfall

Beitrag von thh »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Er hat einen Fehler gemacht und soll nun die unbescholtene ReFa ins Spiel bringen?
Die umfassend eingewiesene, sorgfältig arbeitende und regelmäßig überwachte ReFa, die leider einem Augenblicksversagen unterliegt, ist nicht ohne Grund nahezu sprichwörtlich.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Falls nicht: wieso soll jemand für den Fehler des TE einstehen?
Weil Verschulden nicht des Anwalts, sondern des Kanzleipersonals die Wiedereinsetzung ermöglicht und so der Haftungsfall nicht eintritt. Aber das weißt Du doch.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Klar weiß ich das alles und bin mir der Praxis bewusst. Aber: Er hat es verbockt. Also soll er auch haften. Fertig, aus. Der TE ist kein Schlappschwanz. sollte man eher unterstützen. Ich werde meine helle Freude in der Zukunft haben.
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Re: Haftungsfall

Beitrag von joee78 »

thh hat geschrieben:Weil Verschulden nicht des Anwalts, sondern des Kanzleipersonals die Wiedereinsetzung ermöglicht und so der Haftungsfall nicht eintritt. Aber das weißt Du doch.
So ist es.

@ Stack: Hatte auch mal nen Haftungsfall mit nem Fristversäumnis. Meine Haftpflicht hat das aber nicht übernommen, weil die Klage auch so keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Die Mandantin war erwartungsgemäß trotzdem sauer und hat mich dann verklagt - und verloren, da ein "kausaler Schaden" nicht erkennbar war, so das Gericht.

Kopf hoch, Haftungsfälle mit Fristversäumnissen scheitern oftmals an der Kausalität; nur wenn die bewiesen ist, müssen du oder deine Haftpflicht zahlen. :drinking:
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habt ihr denn nicht irgendeine sorgfältig ausgewählte und hervorragend instruierte Refa, die dieses mal nur ganz ausnahmsweise versehentlich heimgegangen ist, nachdem sie die letzte offene Frist übersehen hat?
Ich bin gerade sehr irritiert, dass hier anderen Menschen öffentlich die Begehung von Straftaten empfohlen wird.
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Re: Haftungsfall

Beitrag von GetMeOut »

Im Umgang mit Haftungsfällen zeigt sich das wahre Format des Anwalts.

Meine 2 cents @Stack: Teile der Mandantschaft mit, dass es zur Fristversäumnis gekommen ist und dass die Sache bereits der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde. Drücke dein Bedauern aus und vermeide es, deine Schuld einzugestehen, da dies deiner Versicherung wohl kaum gefallen dürfte.

Mache deiner Mandantschaft klar, dass ein etwaiger Schaden von der Versicherung reguliert wird und dass du sie in Kenntnis setzt, sobald die Versicherung den Fall abschließend geprüft hat.

Ansonsten: Lebbe geht weider. Aufstehen und den Staub abklopfen.
Herr Anwalt
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Herr Anwalt »

Meine Meinung:
Sobald die Wahrscheinlichkeit eines Haftungsfalls hoch ist und Regressansprüche drohen, sollte der Anwalt umgehend einen darauf spezialisierten Berufskollegen aufsuchen. Der kann einen unabhängig beraten.
Stack
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Re: Haftungsfall

Beitrag von Stack »

Danke für eure Rückmeldungen. Ist immer gut wenn man hört das es auch bei anderen schon vorgekommen ist...

@GetMeOut: Genau so hatte ich es vor zu machen, danke nochmals für die Bestätigung.

Nachdem ich mir nun gestern noch Kopf zermattert hatte wie ich das noch evtl. retten könnte, allerdings nach Studie von verschiedenen Urteilen festgestellt habe, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist, werde ich heute versuchen den schönen Tag noch zu genießen.

@Herr Anwalt: Der könnte mir momentan glaube ich nicht weiterhelfen. Ich denke dieser Schritt wäre angezeigt, wenn die Haftpflicht mangels Kausalität o.ä. ablehnen würde, die Mandantschaft Schadensersatzansprüche weiter verfolgt und ein Rechtsstreit droht.
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