Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
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Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Ist mir jetzt in kurzer Zeit schon zum zweiten Mal passiert, dass ein Gegenanwalt meinen Mandanten direkt angeschrieben hat.
Folgender Fall: Mandant gibt mir Mahnbescheid, ich lege für ihn Widerspruch ein. 2 Wochen später gibt mir Mandant ein Schreiben des Gegenanwalts, in dem dieser meinen Mandanten - mit Fristsetzung - zur Zahlung bewegen will, da der Widerspruch "keinen Sinn mache" und mein Mandant sicher "ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden will".
Wie würdet ihr damit umgehen?
Folgender Fall: Mandant gibt mir Mahnbescheid, ich lege für ihn Widerspruch ein. 2 Wochen später gibt mir Mandant ein Schreiben des Gegenanwalts, in dem dieser meinen Mandanten - mit Fristsetzung - zur Zahlung bewegen will, da der Widerspruch "keinen Sinn mache" und mein Mandant sicher "ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden will".
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Deutlich darauf hinweisen, dass er sich gefälligst an § 12 BORA zu halten hat.
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Hat der Kollege denn überhaupt Kenntnis darüber erlangt, dass du den Mandanten vertrittst?
Ich meine, aus der bloßen Tatsache, dass du Widerspruch eingelegt hast, ergibt sich das m.E. nicht. Der Antragsteller bekommt doch nur dieses Schreiben, dass Widerspruch eingelegt wurde und nicht, dass es ein RA war. Das würde ich jdfs vorher ausforschen.
Ich meine, aus der bloßen Tatsache, dass du Widerspruch eingelegt hast, ergibt sich das m.E. nicht. Der Antragsteller bekommt doch nur dieses Schreiben, dass Widerspruch eingelegt wurde und nicht, dass es ein RA war. Das würde ich jdfs vorher ausforschen.
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Zwei Dumme, ein Gedanke
Daran hab ich auch gedacht, da man im Mahnverfahren ja keine Vollmachten beifügt. Ich hab im Widerspruchsformular lediglich meinen Kanzleistempel im Absenderfeld verwendet - und jetzt beim Mahngericht eine Kopie der an den Antragsteller versendeten Widerspruchsnachricht angefordert.
Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Daran hab ich auch gedacht, da man im Mahnverfahren ja keine Vollmachten beifügt. Ich hab im Widerspruchsformular lediglich meinen Kanzleistempel im Absenderfeld verwendet - und jetzt beim Mahngericht eine Kopie der an den Antragsteller versendeten Widerspruchsnachricht angefordert.
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
In der Widerspruchsnachricht steht nur drin, dass Widerspruch eingelegt wurde. Weder von wem, noch, ob es ein Anwalt war.joee78 hat geschrieben: und jetzt beim Mahngericht eine Kopie der an den Antragsteller versendeten Widerspruchsnachricht angefordert.
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Doch, wenn das Formular zum Widerspruch richtig ausgefüllt wird (Feld Prozessbevollmächtigter), steht in der Nachricht an den Antragsteller auch drin, dass der Antragsgegner nun von Dir vertreten wird.Parmi hat geschrieben:In der Widerspruchsnachricht steht nur drin, dass Widerspruch eingelegt wurde. Weder von wem, noch, ob es ein Anwalt war.joee78 hat geschrieben: und jetzt beim Mahngericht eine Kopie der an den Antragsteller versendeten Widerspruchsnachricht angefordert.
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Das hatte ich bisher noch nicht ein einziges Mal. Ist es denkbar, dass das bundeslansabhängig ist?suedpol hat geschrieben:Doch, wenn das Formular zum Widerspruch richtig ausgefüllt wird (Feld Prozessbevollmächtigter), steht in der Nachricht an den Antragsteller auch drin, dass der Antragsgegner nun von Dir vertreten wird.Parmi hat geschrieben:In der Widerspruchsnachricht steht nur drin, dass Widerspruch eingelegt wurde. Weder von wem, noch, ob es ein Anwalt war.joee78 hat geschrieben: und jetzt beim Mahngericht eine Kopie der an den Antragsteller versendeten Widerspruchsnachricht angefordert.
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Kann schon sein, ich meine aber das schon bei Nachrichten aus verschiedenen Bundesländern gesehen zu haben.Parmi hat geschrieben: Das hatte ich bisher noch nicht ein einziges Mal. Ist es denkbar, dass das bundeslansabhängig ist?
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
Unwahrscheinlich. Die Software dürfte immer noch bundeseinheitlich sein.Parmi hat geschrieben:Das hatte ich bisher noch nicht ein einziges Mal. Ist es denkbar, dass das bundeslansabhängig ist?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Kollegialität bei Umgehung des Gegenanwalts?
So, die Widerspruchsnachricht an den Gegenanwalt liegt mir jetzt vor - da steht nur drin, dass der Widerspruch vom "Antragsgegner" erhoben worden ist. Scheinbar war denen mein Kanzleistempel zu unleserlich.
Der Gegenanwalt hat also nix falsch gemacht.
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