Hallo zusammen,
mal eine relativ einfache Frage, doch meine Wenigkeit steht wohl irgendwie heute morgen neben sich.
Unternehmen A versendet Werbung, diese geht an Unternehmen B, obwohl Unternehmen A die Werbung nicht gestattet war und Unternehmen B diese auch nicht gewünscht hat.
Hat B neben einen Unterlassungsanspruch (auch im Eilverfahren) einen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung.
Falls ja, könnt ihr mir eine Quellenangabe nennen.
Besten Dank im Voraus aus dem südlichen Deutschland.
Unerlaubte Werbung
Moderator: Verwaltung