Fachanwalt sponsored by BA

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Fachanwalt sponsored by BA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Habe gehört, dass die Bundesagentur für Arbeit einem den FA bezahlt, wenn man eine schriftliche Zusagen eines potentiellen Arbeitsgebers hätte, der in diesem Schreiben dann zusagt, einen einzustellen, wenn man den FA-Kurs gemacht habe.

Für den potentiellen AG sei diese Zusage aber nicht verbindlich und wenn er einen nicht einstellt nach Absolvierung des FA-Kurses gäbe es für ihn keine Sanktionen.

Hat jmd. schon mal was von dieser Praxis gehört? Ich weiss, ich könnte ja mal zum "AA" gehen..aber die haben immer so eine lange Leitung. Erhoffe mir hier schnellere Infos...-zumindest um diese Uhrzeit.

Danke!!! :writing2:
Das Haus
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 21
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 07:46

Beitrag von Das Haus »

Du mußt einen Weiterbildungsgutschein bei der BA beantragen. Meist wird dieser erteilt. Deshalb kommst Du an einer Kontaktaufnahme bei der Agentur nicht vorbei.
Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt durch ein privates Institut.
Antworten