Hallo liebe Forumsteilnehmer;
angenommen, Herr X wird im Rahmen einer Bewährungsstrafe zu Arbeisstunden und einem Anti - Aggressionstraining verurteilt.
Ab wann muss er die Arbeitsstunden bzw. das Training ableisten?
In dem Urteil, welches zugestellt wird, steht ja vom Beginn der Maßnahmen nichts drin.
Wird grds. ein weiteres Schreiben zugeschickt, aus welchem sich ergibt, was der Verurteilte unternehmen muss?
Danke schonmal und Gruß,
Rosso
Strafurteil - Arbeitsstunden / Anti Aggressionstraining - ab wann?
Moderator: Verwaltung