Nachversicherung bei einer universitären Tätigkeit

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Nachversicherung bei einer universitären Tätigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wäre sehr froh, wenn mir jemand zu folgendem Thema weiterhelfen könnte:

Ich bin zugelassener Anwalt, habe zuvor und neben der Zulassung allerdings als wissenschaftlicher Angestellter (Mitarbeiter) an der Uni gearbeitet. Besteht für die in dieser Zeit geleisteten Rentenversicheurngsbeiträge an die BfA die Möglichkeit der Nachversicherung, so dass die Beträge (wie etwa bei den Referendariatsgeldern) an das Anwaltsversorgungswerk transferiert werden?

Danke.
Asche
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Beitrag von Asche »

Interessante Frage, leider keine Idee -- hast Du mal bei der BfA bzw Deinem zuständigen Rententräger nachgefragt? meinefrage@bfa.de ...
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nachgefragt. Für alle, die es interessiert: Eine Nachversicherung ist leider NICHT möglich.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Üblicherweise schließen wiss. Mitarbeiter / Asistenten befristete Arbeitsverträge ab. In einem solchen Fall kann man sich für die Dauer der Befristung bei der BfA befreien lassen, wenn man zugleich als Rechtsanwalt zugelassen ist. Die Sozialversicherungsbeiträge gehen dann direkt ans Versorgungswerk.
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