Wäre sehr froh, wenn mir jemand zu folgendem Thema weiterhelfen könnte:
Ich bin zugelassener Anwalt, habe zuvor und neben der Zulassung allerdings als wissenschaftlicher Angestellter (Mitarbeiter) an der Uni gearbeitet. Besteht für die in dieser Zeit geleisteten Rentenversicheurngsbeiträge an die BfA die Möglichkeit der Nachversicherung, so dass die Beträge (wie etwa bei den Referendariatsgeldern) an das Anwaltsversorgungswerk transferiert werden?
Danke.
Nachversicherung bei einer universitären Tätigkeit
Moderator: Verwaltung
-
- Mega Power User
- Beiträge: 2143
- Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
- Ausbildungslevel: RA
Interessante Frage, leider keine Idee -- hast Du mal bei der BfA bzw Deinem zuständigen Rententräger nachgefragt? meinefrage@bfa.de ...
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Üblicherweise schließen wiss. Mitarbeiter / Asistenten befristete Arbeitsverträge ab. In einem solchen Fall kann man sich für die Dauer der Befristung bei der BfA befreien lassen, wenn man zugleich als Rechtsanwalt zugelassen ist. Die Sozialversicherungsbeiträge gehen dann direkt ans Versorgungswerk.