Gegenstandswert Zugewinn

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Gelöschter Nutzer

Gegenstandswert Zugewinn

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Noch eine Frage:

Wenn die eine Seite im Zugewinnverfahren den Betrag X verlangt und die andere Seite vorträgt, dass im Gegenteil an sie der Betrag Y zu zahlen ist, werden die beiden Beträge dann addiert, oder wird einfach der höhere als Gegenstandswert genommen?

Ich danke euch bzw. Ihnen bereits jetzt!

Gruß,
linamelie
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

geforderter Betrag = Streitwert;

wenn beide wechselseitig fordern, dann addieren! (nach Madert in " Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten)
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Steht sowas nicht im Anwaltshandbuch FamR drin?
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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