Noch eine Frage:
Wenn die eine Seite im Zugewinnverfahren den Betrag X verlangt und die andere Seite vorträgt, dass im Gegenteil an sie der Betrag Y zu zahlen ist, werden die beiden Beträge dann addiert, oder wird einfach der höhere als Gegenstandswert genommen?
Ich danke euch bzw. Ihnen bereits jetzt!
Gruß,
linamelie
Gegenstandswert Zugewinn
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