Internetpräsenz von Rechtsanwälten

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HappyHippo
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Internetpräsenz von Rechtsanwälten

Beitrag von HappyHippo »

Hallo,

FRage bezüglich zu Homepages von Rechtsanwälten: Ich meine es sind nur drei Fachbereiche erlaubt, die "beworben" werden dürfen. Bei vielen KAnzleien werden aber mehr beworben. Irre ich mich jetzt?
Gibt es da einen LEitfaden der weiterhilft?
Vielen DAnk
Gelöschter Nutzer

Re: Internetpräsenz von Rechtsanwälten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend!
HappyHippo hat geschrieben:Hallo,
FRage bezüglich zu Homepages von Rechtsanwälten: Ich meine es sind nur drei Fachbereiche erlaubt, die "beworben" werden dürfen. Bei vielen KAnzleien werden aber mehr beworben. Irre ich mich jetzt?
Gibt es da einen LEitfaden der weiterhilft?
Vielen DAnk
Die Angabe von Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten ist in § 7 BORA geregelt.

Es ist aber stritttig, ob für Homepages § 7 BORA gilt oder sie nicht vielmehr vergleichbar mit Praxisbroschüren, Rundschreiben und anderen Informationsmaterialien (§ 6 Abs.1 BORA) sind, vgl. dazu AG Stuttgart, NJW 2002, 2572 (2572).

Im übrigen weise ich auf mein Skript "Die 7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Anwalts-Homepages" hin, das es hier zum Download gibt.

Alles Gute

Martin Bahr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da Du Dich mit dem Problem beschäftigt hast eine kurze Nachfrage: In Deinem Skript bescäftigst Du Dich mit der Problematik "www.berufsbezeichnung-stadt.de (Verwaister Link http://www.berufsbezeichnung-stadt.de automatisch entfernt)" und nennst als Beispiel für eine fragwürdige Domain rechtsanwaelte-dachau.de.

Die Begründung leuchtet ein, nämlich daß diese Domain den Eindruck erweckt, einen Zugang zu allen oder den meisten Anwälten in Dachau zu gewähren.

Wie siehst Du die problematik aber z.B. bei "rechtsanwalt-dachau" oder "anwaltskanzlei-dachau". Dort wird dieser Eindruck ja gerade nicht erweckt, da die Berufsbezeichnung im Singular gewählt wird.

Grüße
zehde
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Abend!
zehde hat geschrieben:Da Du Dich mit dem Problem beschäftigt hast eine kurze Nachfrage: In Deinem Skript bescäftigst Du Dich mit der Problematik "www.berufsbezeichnung-stadt.de (Verwaister Link http://www.berufsbezeichnung-stadt.de automatisch entfernt)" und nennst als Beispiel für eine fragwürdige Domain rechtsanwaelte-dachau.de.

Die Begründung leuchtet ein, nämlich daß diese Domain den Eindruck erweckt, einen Zugang zu allen oder den meisten Anwälten in Dachau zu gewähren.

Wie siehst Du die problematik aber z.B. bei "rechtsanwalt-dachau" oder "anwaltskanzlei-dachau". Dort wird dieser Eindruck ja gerade nicht erweckt, da die Berufsbezeichnung im Singular gewählt wird.

Grüße
zehde
Vorab: Mich überzeugt diese ganze Rechtsprechung nicht wirklich. Für mich sind diese Entscheidung kaum vereinbar mit der "Mitwohnzentrale"-Entscheidung des BGH.

Hinsichtlich Singular und Plural: Es gibt die Entscheidung des OLG Hamm zu "tauchschule-dortmund.de" (Fundstelle steht im Skript), die auch bei bei reinem Singular die Wettbewerbswidrigkeit bejaht.

Alles Gute

Martin Bahr
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