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Moderator: Verwaltung
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Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer »
Um nachzuweissen, dass ein Schreiben angekommen ist, wie muss man einen Biref verschicken bzw. verschickt haben?
Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?
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Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer »
Einschreiben mit Rücksein. Einwurf reicht nicht aus.
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Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer »
das sind ja 4,40 Euro!!!
Kann sich der Empfänger irgendwie verschließen, d.h. Post nicht annehmen und nicht zur post gehen, bis eine bestimmte Frist abgelaufen ist?
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Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer »
Kann er. Löst dann witzige Zustellungsprobleme aus. Stichwort: "Zugangsvereitelung" Und die Post nimmt es eh von den Lebenden.
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Okudera
- Power User
- Beiträge: 365
- Registriert: Mittwoch 31. März 2004, 09:25
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von Okudera »
Dann kann ich ja direkt den Gerichtsvollzieher nehmen.,kostet 7,50 euro zzgl. gebühren und auslagen.
macht auf jeden fall einen besseren eindruch, finde ich