Nachweispflicht

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Nachweispflicht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Um nachzuweissen, dass ein Schreiben angekommen ist, wie muss man einen Biref verschicken bzw. verschickt haben?

Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einschreiben mit Rücksein. Einwurf reicht nicht aus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

das sind ja 4,40 Euro!!!

Kann sich der Empfänger irgendwie verschließen, d.h. Post nicht annehmen und nicht zur post gehen, bis eine bestimmte Frist abgelaufen ist?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann er. Löst dann witzige Zustellungsprobleme aus. Stichwort: "Zugangsvereitelung" Und die Post nimmt es eh von den Lebenden.
Okudera
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Beiträge: 365
Registriert: Mittwoch 31. März 2004, 09:25

Beitrag von Okudera »

Dann kann ich ja direkt den Gerichtsvollzieher nehmen.,kostet 7,50 euro zzgl. gebühren und auslagen.

macht auf jeden fall einen besseren eindruch, finde ich
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