hallo,
ich bin auf der Suche nach Informationen zum Gegenstandswert von Urheberrechtsverletzungsklagen. In der Lit. ist einiges zu lesen, aber eben nicht so genau. Bei den Klagen geht es um Urheberrechtverletzung durch Bildnutzung im Internet. ZB für eine Stufenklage, wie setzt sich der Gegenstandswert zusammen: Unterlassung (1/3), Auskunft (1/3) und der Schaden? Oder ergibt sich der Wert stets aus dem Schaden? In meinen Fällen beträgt der Schaden durch entgangene Lizenz so zwischen 700-2000 €. Ein Gang zum Landgericht erscheint etwas unsicher. Sollte ich lieber zum Amtsgericht maschieren?
Danke für jeden Tipp (gerne auch Lit.-Hinweise) und Gruß
Gegenstandswert Urheberrechtsverletzungsklage
Moderator: Verwaltung
beides korrekt. grundlage fuer schaetzung angeben und fuer urheberrechtssachen zustaendiges lg (da die spezialkammer) im jeweiligen olg-bezirk rausfinden.hasselfelde hat geschrieben:Hallo,
meiner Ansicht nach wird hier sowieso der Streitwert geschätzt!
Ist nicht ohnehin das LG ausschließlich sachlich zuständig, wie bei Wettbewerbssachen?