HUK Verkehrsunfallregulierung

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Gelöschter Nutzer

HUK Verkehrsunfallregulierung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die HUK bietet mir in einer Verkehrsunfallregulierung ihre aktuelle Gebührenvereinbarung an. Diese geht im Vergleich zu den Gebührenvereinbarungen anderer großer Versicherungen (Allianz & Co.) nur von einem Gebührenmittelwert von 1,5 für die außergerichtliche Regulierung aus. Die üblichen Anwaltsinteressenvertetungen (DAV & Co.) empfehlen diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben.

Meine geltend gemachte Kostennote legte die "normale" 1,3er 2400VV-Gebühr an.

Soll ich die generell eher unvorteilhafte Gebührenvereinbarung unterschreiben um für diesen Fall von der 1,5er Gebühr zu profitieren und sie anschließend wieder kündigen? Oder soll ich lieber darauf bestehen nach RVG mit der 1,3er Gebühr vergütet zu werden?
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urubu
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Beitrag von urubu »

Was hindert Dich daran, dir das zu holen, was dir zusteht?
Também a sujeira sob as sapatas faz-nos maiores.
Gelöschter Nutzer

HUK.Angebot

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

da dieses Angebot der HUK die gleichen Sätze beinhaltet, wie das alte DAV-Abkommen, also die vom RVG vorgesehenen Erhöhungsmöglichkeiten negiert - anders als manche Konkurrenten - sollte man es nicht annehmen und nach RVG abrechnen.

mfg
rakumi
TeWe
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Beitrag von TeWe »

Freiwillig zahlte die HUK in einfach bis normal gelagerten Fällen nach Einführung des RVG bisher meist nur noch eine 1,0/1, der Rest musste dann zeitaufwendig in einem unrentablen Folgeprozess eingeklagt werden. Also würde ich in Ruhe abwägen, wie hoch in miner Kanzlei der Anteil komplizierter Fälle ist, wo man in seiner Gebührenklage einen Gebührenansatz oberhalb der 1,3 ohne Verrenkungen rechtfertigen kann und ob man die personellen Kapazitäten hat, um eine Handvoll Euro eine Klageschrift aufzusetzen. Nicht vergessen sollte man vielleicht auch, wie lange diese Verfahren mancherorts dauern und ob der Mandant - der womöglich beim nächsten Crash einfach woanders hingeht, wenn man den Fehlbetrag einbehält - ein Investment in zu verauslagende Gerichtskosten vornehmen möchte.

Die neue Vereinbarung mit der Allianz finde ich übrigens durchaus vorteilhaft.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich kann TeWe nur zustimmen... sicherlich wäre es erfreulich, wenn auch die HUK zur vernunft kommen und ein faires angebot wie das der allianz unterbreiten würde. indes sie tut es nicht. wenn man dann bedenkt, dass doch recht häufig der unfallgegner bei der HUK versichert ist, dann wägt man schon ab.... 1,3 bekommt man von der HUK freiwillig nämlich nie und sich in jedem einzelnen fall um 0,3 gebühren zu streiten, da fehlt mir persönlich der nerv und die zeit. dann (auch wenn der DAV das nicht schön findet) doch lieber 1,5 und keinen stress.
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