Gibt es eigentlich im Internet Hilfe, um Abrechnungen nach dem RVG zu erstellen.
War im Ref. nicht so wirklich firm drin und sonst machen ja eher die Fachangestellten das.
Abrechnung
Moderator: Verwaltung
RVG Diktatvorlage mit Standardfällen
Hallo zusammen,
ich erlaube mir den Hinweis auf die auf unseren Webseiten kostenlos zum Download bereitgestellte Diktatvorlage zum RVG. Dort sind zu häufig vorkommenden Standardfällen die abrechenbaren Gebührenziffernfolgen aufgeführt.
Sie finden diese Diktatvorlage und auch fachliche Tipps zur RVG-Abrechnung (u.a. zur Vermeidung "vergessener" Gebühren) unter: http://www.kanzleirechner.de
Bitte Beachten Sie dazu auf der Startseite diese Artikel (und Links):
- "Aktueller LawFirm® Service: RVG-Diktatvorlage" und
- "RVG Abrechnung in LawFirm®" (insbesondere die "Tipps zum neuen RVG")
ich erlaube mir den Hinweis auf die auf unseren Webseiten kostenlos zum Download bereitgestellte Diktatvorlage zum RVG. Dort sind zu häufig vorkommenden Standardfällen die abrechenbaren Gebührenziffernfolgen aufgeführt.
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Re: RVG Diktatvorlage mit Standardfällen
Das ist ja nicht mal mehr Schleichwerbung.ps_kanzleirechner hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich erlaube mir den Hinweis auf die auf unseren Webseiten kostenlos zum Download bereitgestellte Diktatvorlage zum RVG. Dort sind zu häufig vorkommenden Standardfällen die abrechenbaren Gebührenziffernfolgen aufgeführt.
Sie finden diese Diktatvorlage und auch fachliche Tipps zur RVG-Abrechnung (u.a. zur Vermeidung "vergessener" Gebühren) unter: http://www.kanzleirechner.de
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Steilpass
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- Registriert: Dienstag 23. November 2004, 15:39
Kleine Frage am Rande:
Situation = Strafverfahren (incl. Hauptverhandlung) mit Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren.
Laut o.g. Diktatvorlage kann man Nr. 7002 VV RVG (Post und TK) doppelt ansetzen, falls eine Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren erfolgt.
Gerade diese Frage habe ich letztens mit meinem Ex-Ausbilder (FA für StrafR) diskutiert. Er meint, man könne die Pauschale auch in diesem Fall nur einfach berechnen. Meines Wissens ist das auch die überwiegende Meinung, vertreten z.B. von RiOLG Burhoff.
Wie handhabt Ihr das in der Praxis?
Situation = Strafverfahren (incl. Hauptverhandlung) mit Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren.
Laut o.g. Diktatvorlage kann man Nr. 7002 VV RVG (Post und TK) doppelt ansetzen, falls eine Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren erfolgt.
Gerade diese Frage habe ich letztens mit meinem Ex-Ausbilder (FA für StrafR) diskutiert. Er meint, man könne die Pauschale auch in diesem Fall nur einfach berechnen. Meines Wissens ist das auch die überwiegende Meinung, vertreten z.B. von RiOLG Burhoff.
Wie handhabt Ihr das in der Praxis?
ICh hab dieses Freeware Tool zur Erstellung von Abrechnungen in Zivilsachen gefunden. Habe es nicht getestet, dachte, ich teil es mal mit.