Verständnisfrag

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verständnisfrag

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

wer tritt ein wenn ein Haftplichtversicher nicht zuständig ist, und der Schädiger nicht eintreten will.

Gruß Mechtilde
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dann wohl der Verursacher!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...unabhängig ob er will oder nicht...
Gelöschter Nutzer

verständnisfrage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
erst einmal danke für die Antwort. Wenn der Schädiger auch Versursacher ist, und dieser als Erfüllungsgehilfe für eine Firma tätig ist. Diese sich aber nicht rührt. Wie kann dann SEA evt. n. § 823II BGB geltend gemacht werden.

Gruß und vielen Dank
Mechtilde


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ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Irgenwie hört sich das ja schon verdächtig nach konkreter Rechtsberatung an .... aber stell die Frage doch trotzdem mal so vollständig, dass man vernünftig antworten kann....
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Okudera
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Beitrag von Okudera »

verstehe das problem nicht.

schädiger ist schädiger. der zahlt.

wenn er verrichtungsgehilfe ist, hat man noch einen weiteren anspruch gegen den weisungsgeber.

was dann im innenverhältnis passiert kann dem geschädigten egal sein. daher verstehe ich das problem nicht ganz.
Gelöschter Nutzer

verständnisfrage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
richtig das Innenverhältnis ist nicht "das Thema - Ansprüche kann man sowohl an den Schädiger als auch an die Firma stellen.jetzt kann ich den Fall schön durchprüfen. 823 I,823 II iVm 249, 831 ............ klar
schön akademisch - aber, wie gestaltet sich das in der Realität, wie kann man das umsetzen. kommt das in einem höheren Semester - oder bleibt alles so theoretisch???


gruß mechtilde
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Dafür schuf Gott Gerichte und Gerichtsvollzieher...
Erst Pflicht dann Kür!
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