Abwendung einer eidest. erklärung

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Abwendung einer eidest. erklärung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn der GV schon auf dem Sofa sitzt, kann man doch die e.K. durch zahlung eines betrags abwenden.

Ich meine man muss 1/6 der Forderung anbieten?
Wo ist das gestzlich geregelt?
Florian
Moderator
Moderator
Beiträge: 68
Registriert: Freitag 5. Dezember 2003, 21:17
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Florian »

Hi Nik,

§ 900 Abs. 3 ZPO: Glaubhaftmachung, dass die Restforderung innerhalb von 6 Monaten bezahlt wird und die Zustimmung des Gläubigers. Viele GVZ lassen sich auch auf Ratenzahlungen ein und kontaktieren den Gläubiger aufgrund ihrer Arbeitsbelastung nicht. Ich würde GVZ und/oder Gläubiger kontaktieren und schauen, was möglich ist. Wenn der Gläubiger schlau ist, verlangt er eine Vermögensaufstellung mit schriftlichen Belegen bevor er eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung abschließt.

Viel Erfolg!

Grüße,
Florian
Antworten