Wenn der GV schon auf dem Sofa sitzt, kann man doch die e.K. durch zahlung eines betrags abwenden.
Ich meine man muss 1/6 der Forderung anbieten?
Wo ist das gestzlich geregelt?
Abwendung einer eidest. erklärung
Moderator: Verwaltung
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Hi Nik,
§ 900 Abs. 3 ZPO: Glaubhaftmachung, dass die Restforderung innerhalb von 6 Monaten bezahlt wird und die Zustimmung des Gläubigers. Viele GVZ lassen sich auch auf Ratenzahlungen ein und kontaktieren den Gläubiger aufgrund ihrer Arbeitsbelastung nicht. Ich würde GVZ und/oder Gläubiger kontaktieren und schauen, was möglich ist. Wenn der Gläubiger schlau ist, verlangt er eine Vermögensaufstellung mit schriftlichen Belegen bevor er eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung abschließt.
Viel Erfolg!
Grüße,
Florian
§ 900 Abs. 3 ZPO: Glaubhaftmachung, dass die Restforderung innerhalb von 6 Monaten bezahlt wird und die Zustimmung des Gläubigers. Viele GVZ lassen sich auch auf Ratenzahlungen ein und kontaktieren den Gläubiger aufgrund ihrer Arbeitsbelastung nicht. Ich würde GVZ und/oder Gläubiger kontaktieren und schauen, was möglich ist. Wenn der Gläubiger schlau ist, verlangt er eine Vermögensaufstellung mit schriftlichen Belegen bevor er eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung abschließt.
Viel Erfolg!
Grüße,
Florian