Strafbefehl
Moderator: Verwaltung
Strafbefehl
Mein Chef meinte ein Strafbefehl wird nicht aktenkundig, stimmt doch nicht, oder?
15 Tagessätze kommen zwar nicht in Führungszeugnis, aber in die "Akte", die bestimmte Ämter einsehen können kommt es und vorbetraft ist man auch?!
War das früher mal anders, mein "alter" Chef glaubt mir das nämlich nicht, der meint zum Mdt.: Strafbefehl ist völlig unbedeutend! Zahlen und aus der Welt ist er!
15 Tagessätze kommen zwar nicht in Führungszeugnis, aber in die "Akte", die bestimmte Ämter einsehen können kommt es und vorbetraft ist man auch?!
War das früher mal anders, mein "alter" Chef glaubt mir das nämlich nicht, der meint zum Mdt.: Strafbefehl ist völlig unbedeutend! Zahlen und aus der Welt ist er!
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 257
- Registriert: Mittwoch 28. April 2004, 01:03
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Natürlich wird die Strafe von 15 Tagessätzen nach Rechtskraft ins BZR eingetragen, § 4 BZRG, der Strafbefehl steht einem Urteil insofern nichts nach, denn auch er st eine gerichtliche Entscheidung. Im Führungszeugnis taucht so etwas allerdings nicht auf.
Daher ists häufig besser, Einspruch einzulegen und auf eine Einstellung nach § 153a hinzuarbeiten.
Daher ists häufig besser, Einspruch einzulegen und auf eine Einstellung nach § 153a hinzuarbeiten.
- Auslegeware
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5358
- Registriert: Freitag 17. Dezember 2004, 20:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
aber man könnte schon die meinung vertreten, da es nicht im führungszeugnis erscheint und in der hoffnung, dass dann nicht mehr passieren sollte, dass es nicht so schlimm ist.
was macht man eigentlich, wenn der strafbefehl nicht bekannt ist, d.h. er wird zugestellt, wenn man nicht da ist und die einspruchfrist läuft ab.
erinnere mich im ref. gab es so einen fall, der wußte vor gericht (Zivilgericht) aufgrund eines wohnortswechsel oder urlaub gar nicht das in der zwischenzeit ein strafbefehl ergangen war.
leider endete meine ref.-zeit voher. was macht man in so einem fall?
Einspruchfrist zu ende, pech?
was macht man eigentlich, wenn der strafbefehl nicht bekannt ist, d.h. er wird zugestellt, wenn man nicht da ist und die einspruchfrist läuft ab.
erinnere mich im ref. gab es so einen fall, der wußte vor gericht (Zivilgericht) aufgrund eines wohnortswechsel oder urlaub gar nicht das in der zwischenzeit ein strafbefehl ergangen war.
leider endete meine ref.-zeit voher. was macht man in so einem fall?
Einspruchfrist zu ende, pech?
- j_laurentius
- Mega Power User
- Beiträge: 1683
- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
ja klar, aber wenn der strafbefehl vor 2 oder 3 jahren ergangen ist, ist das wohl nicht möglich, oder?
Poblem war damals ohnehin, dass die strafe bezahlt wurde, dann ist wohl nichts mehr möglich.
ch meine mich zu erinnerin, dass der betreffendende aus holland kam und meinte er habe bezahlt ohne zu wissen, dass er nun vorbestraft sei.
Poblem war damals ohnehin, dass die strafe bezahlt wurde, dann ist wohl nichts mehr möglich.
ch meine mich zu erinnerin, dass der betreffendende aus holland kam und meinte er habe bezahlt ohne zu wissen, dass er nun vorbestraft sei.
- j_laurentius
- Mega Power User
- Beiträge: 1683
- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40