Mal wieder: Fragen zur Ich-AG

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E46
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Mal wieder: Fragen zur Ich-AG

Beitrag von E46 »

Hallo,

ich sitze gerade an meinem Ich-AG - Antrag. Vielleicht kann mir ja jemand zu folgenden Fragen weiterhelfen:

1) Stellungnahme der fachkundigen Stelle

a) Muss diese fachkundige Stelle eigentlich nur das Formular ausfüllen, das vom AA ausgehändigt wurde? Oder zusätzlich noch eine Abhandlung schreiben, warum das Konzept für tragfähig gehalten wird?

b) Der AA-Berater hat mir als fachkundige Stelle einen Steuerberater vorgegeben. Weiß jemand zufällig, ob ersatzweise auch ein FA für Steuerrecht akzeptiert wird?

2) Rentabilitätsvorschau

a) Aus ihr soll sich ja ergeben, dass mit dem Konzept eine "tragfähige Vollexistenz" erreichbar ist. Ich habe hier die Unterlagen eines Kollegen vor mir liegen. Er geht z.B. für das 3. Geschäftsjahr (also für das letzte Jahr der Förderung) aus von einem Umsatz i.H.v. ca. 4.000 €, von betrieblichen Ausgaben i.H.v. ca. 3.000 € und von Privatausgaben i.H.v. ca. 2.000 € (jeweils pro Monat). Der Antrag wurde genehmigt. Ich schließe daraus, dass die "Tragfähigkeit" sich daraus ergibt, dass der Umsatz die betrieblichen Ausgaben übersteigt (und es demgegenüber nicht schädlich ist, wenn die Privatausgaben durch den Gewinn nur teilweise gedeckt werden können). Richtig?

b) Darf ich eigentlich die Förderung (600 € / 360 € / 240 €) hier auf der Einnahmenseite einplanen? Wäre doch m.E. eigentlich logisch. In den mir vorliegenden Mustern wird das aber scheinbar nicht gemacht.

Vielen Dank!
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Hallo E46,

die fachkundige Stelle, die in meinem Fall die Rechtsanwaltskammer war (warum ein Steuerberater? die RAKs machen das meines Wissens kostenlos und sehr wohlwollend gegenüber den Existenzgründern), füllt nur das Formular aus, mehr nicht. Man muß halt auch der fachkundigen Stelle so eine Art Mini-Businessplan vorlegen, dieser Plan wird dann überprüft und das Formular des Arbeitsamts ausgefüllt.

In meinem Businessplan habe ich die Fördergelder der Ich-AG "eingebaut". Das war auch kein Problem.

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie sieht das mit der Ich-AG eigentlich im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk aus? Meines Wissens nach muß der Ich-AG-Gründer zwingend in gesetzlicher Renten- / Krankenversicherung bleiben. Das ist beim RA aber wegen des Versorgungswerks schwierig.
Gibt es eine Ausnahmeregelung von der ges. Rentenversicherungspflicht für RA? Ist ja kaum denkbar, daß doppelt bezahlt werden muß.
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Das ist gar kein Problem. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte wird als gleichwertiger Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung angesehen. Mich hat auch keiner vom Arbeitsamt danach gefragt. Ich zahle einfach nur ins Versorgungswerk ein, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung.
E46
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Beitrag von E46 »

Hallo Jana,

vielen Dank für Deine Antwort. Warum ein Steuerberater? Keine Ahnung, der AA-Berater hat das nun einmal so bestimmt. Kann ich aber eigentlich mit leben, da ich zu einer Kanzlei mit FA für SteuerR und Steuerberater ganz gute Kontakte habe.

Die Kammer soll hier hingegen angeblich auch schon überraschende Stellungnahmen nicht im Sinne des Gründers abgegeben haben.

Habe übrigens heute von einem Kollegen mit (vom Arbeitsamt geförderter) Wohnzimmerkanzlei erfahren, dass er selbst schon als "fachkundige Stelle" tätig war und dies akzeptiert wurde. :D

Gruß,
Andreas
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Gut, wenn Du Verbindungen zu einer einschlägig tätigen Kanzlei hast, ist es ja ok.

Daß ein Kollege mit einer Wohnzimmerkanzlei als "fachkundige Stelle" akzeptiert wurde, wundert mich ja auch. Aber man kennt die Arbeitsämter ja 8-[

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

wie schon an anderer Stelle gesagt, ich empfehle besonders

http://www.beamte4u.de/forum/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!
Ein paar kurze Anmerkungen von einem "ICH AGler".
Das AA darf mE nicht vorschreiben, zu welcher fachkundigen Stelle Du gehst!! Also, selber entscheiden, ob RAK, StB, IHK, Unternehmensberater etc.

Die Förderung selber sollte zur Rentabilitätsberechnung nicht eingesetzt werden, da die AA wohl eher eine Rentabiltät nach steuerlichen Gesichtspunkten sehen wollen.
Die ICH AG Förderung ist steuerfrei und daher jedenfalls nicht als Einnahme zu buchen. Vielmehr, wenn Sie auf das betriebliche Konto gezahlt wird eine Einlage.
Zudem ist die Förderung zur Deckung von Vorsorgeaufwendungen gedacht (Krankenversicherung, Pflege, Rente,...).

Gruß
WfW
E46
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Beitrag von E46 »

Danke.

Aber wie schon geschrieben - dass mir als "fachkundige Stelle" ein Steuerberater vorgegeben wurde, war mir eigentlich ziemlich egal. Nach Rücksprache mit meinem AA-Berater war ich schließlich bei einem FA für Steuerrecht. Das war für mich unproblematischer als alle anderen Möglichkeiten.

Die Ich AG - Förderung habe ich (wie Jana) eingeplant. Dass es sich hierbei nicht um zu versteuernde Einnahmen handelt, wurde selbstverständlich berücksichtigt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist es eigentlich sicher, dass die Ich-AG dieses Jahr ausläuft, d.h. ab Jan. 2006 kann man diese nicht beantragen?
E46
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Beitrag von E46 »

@ Nik:
Nach jetzigem Stand dürfte § 421l Abs. 5 SGB III greifen. In den Koalitionsverhandlungen wird ja aber derzeit auch über diese Thematik gesprochen. Was "sicher" ist, kann man (zumindest ich) Dir daher wohl kaum sagen.

BTW, da ich die Vorschrift gerade mal gelesen habe:

Nach Abs. 2 wird der Zuschuss zunächst nur für max. ein Jahr bewilligt. Danach ist, so ausdrücklich Abs. 2, erneut das Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 darzulegen.

In Abs. 1 ist nun aber auch die Stellungnahme der fachkundigen Stelle genannt. Muss man also vor Beantragung des Zuschusses für das zweite Jahr tatsächlich wieder eine solche Stellungnahme einholen? Interessant ist das m.E. auch im Hinblick auf die Kollegen, die die Ich AG - vor Einführung dieser Voraussetzung - noch ohne fachkundige Stellungnahme gründen konnten.
E46
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Beitrag von E46 »

Kurzes Feedback:

Alles völlig problemlos gelaufen. Zwar hatte mir die RAK Stuttgart zwischenzeitlich einen kleinen Schrecken eingejagt, da laut Ihrer Webseite der Businessplan einen Umfang von mindestens 15 Seiten haben sollte.

Dem hiesigen Arbeitsamt hat mein aus vier Seiten bestehender Plan (zwei Seiten Kurzbeschreibung + zwei Seiten Kalkulationen) aber scheinbar völlig ausgereicht. Gerade mal zwei Wochen nach Abgabe war der Zuschuss bewilligt.

Mein FA für Steuerrecht wurde als "fachkundige Stelle" also offensichtlich ebenfalls ohne weiteres akzeptiert.

Frage: Ich zahle monatlich ca. 210 € für Kranken- und Pflegeversicherung (bei der KKH). Geht das irgendwie auch (deutlich) günstiger?
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Ohne Werbung machen zu wollen, aber die TK bietet einen Kranken- und Pflegeversicherungstarif speziell für Existenzgründer an. Der ist ein paar Euro günstiger als Deiner, aber nicht viel.

Ist doch prima, daß bei Dir alles so problemlos gelaufen ist :) Viel Erfolg beim Start Deiner Kanzlei!

Viele Grüße, Jana
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