hallo,
ich habe mal ne Frage. Gibt es ne möglichkeint einen Räumungstitel quasi als einstweilige Verfügung zu erwirken? oder muss man den langen weg über die Gerichte gehen?
danke für Deine AW. Existiert eine ähnliche Vorschrift für Geschäftsräume oder ist eine analoge Anwendung aufgrund einer planwidrigen Gesetzeslücke möglich?
leider nur im Wege einer Hauptsacheklage. Wenn man Glück hat, bekommt man einen Titel schon im schriftlichen Vorverfahren als Versäumnisurteil, wenn der Mieter seiner Vermieter ärgen will, zieht er es schön in die Länge, so dass man macht!