Räumungtitel auch kurzfristig?

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pontifex
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Räumungtitel auch kurzfristig?

Beitrag von pontifex »

hallo,
ich habe mal ne Frage. Gibt es ne möglichkeint einen Räumungstitel quasi als einstweilige Verfügung zu erwirken? oder muss man den langen weg über die Gerichte gehen?

Wie lange würde - wenn ja - sowas dauern?

Ciao
PM
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Hallo,

das ist leider schwierig. Schau mal in § 940a ZPO.

Viele Grüße, Jana
pontifex
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Beitrag von pontifex »

Hi,

danke für Deine AW. Existiert eine ähnliche Vorschrift für Geschäftsräume oder ist eine analoge Anwendung aufgrund einer planwidrigen Gesetzeslücke möglich?

danke

Ciao
PM
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Für Geschäftsräume gilt diese Vorschrift meines Wissens nicht, auch nicht analog. Geschützt werden sollen Mieter von Wohnräumen.

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

leider nur im Wege einer Hauptsacheklage. Wenn man Glück hat, bekommt man einen Titel schon im schriftlichen Vorverfahren als Versäumnisurteil, wenn der Mieter seiner Vermieter ärgen will, zieht er es schön in die Länge, so dass man :^o macht!
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