Was tun mit KfB?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Was tun mit KfB?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebe Kollegen,

mal wieder geht es um das Verfahren nach Festsetzung der Kosten im Kostenfestsetzungsbeschluss.
Der Anwaltskollege / sein Mandant hat den im KfB festgesetzten Betrag vor Beginn der ZwV-Frist überwiesen.

Meine Frage: Was mache ich jetzt mit "meinem" Exemplar des KfB?

Wird dies an den Gegenanwalt mit "Entwertet" beschriftet (& dicker Strich quer über beide Seiten des KfB) oder ähnlichem zugeschickt?
Den KfB in den Schredder zu geben ist wohl nicht die wahre Lösung...mmmh

Hat jemand von Euch damit bereits Erfahrungen gemacht und könnte mir weiterhelfen?

Lieben Dank

RAlle
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab leider keine prakt. Erfahrung damit, aber normalerweise wird der Titel doch an den Schuldner herausgegegen, wenn sich die Sache erledigt hat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

behalte den KfB in der Akte, wenn der Gegner ihn nicht haben will ... wiese sich Arbeit machen, wenn einen keiner dazu zwingt ;)
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j_laurentius
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Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40

Beitrag von j_laurentius »

Schließe mich meinem Vorredner an. Nimm den Titel zur Akte und gib ihn nur heraus, wenn die Gegenseite dies verlangt.

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Danke für Eure Hilfe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Recht herzlichen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße

RAlle
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