Hallo liebe Kollegen,
mal wieder geht es um das Verfahren nach Festsetzung der Kosten im Kostenfestsetzungsbeschluss.
Der Anwaltskollege / sein Mandant hat den im KfB festgesetzten Betrag vor Beginn der ZwV-Frist überwiesen.
Meine Frage: Was mache ich jetzt mit "meinem" Exemplar des KfB?
Wird dies an den Gegenanwalt mit "Entwertet" beschriftet (& dicker Strich quer über beide Seiten des KfB) oder ähnlichem zugeschickt?
Den KfB in den Schredder zu geben ist wohl nicht die wahre Lösung...mmmh
Hat jemand von Euch damit bereits Erfahrungen gemacht und könnte mir weiterhelfen?
Lieben Dank
RAlle
Was tun mit KfB?
Moderator: Verwaltung
- j_laurentius
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- Beiträge: 1683
- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
Danke für Eure Hilfe
Recht herzlichen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße
RAlle
Liebe Grüße
RAlle