Gebührenrechnung nachträglich reduzieren ?
Moderator: Verwaltung
Gebührenrechnung nachträglich reduzieren ?
ich bin noch referendar und hab folgende frage: ein anwalt stellt im kündigungsschutzprozess aussergerichtliche tätigkeit auf basis des von ihm veranschlagten gegenstandswertes eine gebührenrechnung. nach abschluss des gerichtsverfahrens legt das gericht den streitwert deutlich niedriger fest als er zuvor veranschlagt hat. muss er nun zwingend die rechung für vorgerichtliche tätigkeit reduzieren und am geringeren festgesetzten streitwert ausrichten ?
- j_laurentius
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- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
Hallo,
der Anwalt sollte seine Gebührenrechnung entsprechend reduzieren. Ob er es wirklich tun muß, dafür lege ich jetzt nicht meine Hand ins Feuer, aber die Mandanten werden sicher merken, wenn er einen höheren Streitwert ansetzt, und entsprechend fuchsig reagieren.
Wenn ein Kostenfestsetzungsantrag erfolgt, dann müssen die RA-Gebühren wohl anhand des gerichtlich festgesetzten Streitwerts ermittelt werden.
Viele Grüße, Jana
der Anwalt sollte seine Gebührenrechnung entsprechend reduzieren. Ob er es wirklich tun muß, dafür lege ich jetzt nicht meine Hand ins Feuer, aber die Mandanten werden sicher merken, wenn er einen höheren Streitwert ansetzt, und entsprechend fuchsig reagieren.
Wenn ein Kostenfestsetzungsantrag erfolgt, dann müssen die RA-Gebühren wohl anhand des gerichtlich festgesetzten Streitwerts ermittelt werden.
Viele Grüße, Jana
Bitte erst mal SV konkretisieren ...
Was war Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit, was der gerichtlichen (KSch-Klage, Weiterbeschäftigungsantrag, Zeugnis, Lohn???)? StW der gerichtlichen und der außergerichtlichen Tätigkeit müssen nicht gleich sein ...
was wurde außergerichtlich abgerechnet, was gerichtlich?
Was war Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit, was der gerichtlichen (KSch-Klage, Weiterbeschäftigungsantrag, Zeugnis, Lohn???)? StW der gerichtlichen und der außergerichtlichen Tätigkeit müssen nicht gleich sein ...
was wurde außergerichtlich abgerechnet, was gerichtlich?
da ja hier m.e. keine konkreten fälle diskutiert werden sollen unterstellen wir mal jeweils identische gegenstände. die frage bleibt ob der anwalt nachträglich die gebühren senken muss, wenn das gericht den gegenstandswert deutlich tiefer festsetzt ?twist hat geschrieben:Bitte erst mal SV konkretisieren ...
Was war Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit, was der gerichtlichen (KSch-Klage, Weiterbeschäftigungsantrag, Zeugnis, Lohn???)? StW der gerichtlichen und der außergerichtlichen Tätigkeit müssen nicht gleich sein ...
was wurde außergerichtlich abgerechnet, was gerichtlich?