Gebührenrechnung nachträglich reduzieren ?

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Gelöschter Nutzer

Gebührenrechnung nachträglich reduzieren ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich bin noch referendar und hab folgende frage: ein anwalt stellt im kündigungsschutzprozess aussergerichtliche tätigkeit auf basis des von ihm veranschlagten gegenstandswertes eine gebührenrechnung. nach abschluss des gerichtsverfahrens legt das gericht den streitwert deutlich niedriger fest als er zuvor veranschlagt hat. muss er nun zwingend die rechung für vorgerichtliche tätigkeit reduzieren und am geringeren festgesetzten streitwert ausrichten ?
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Hallo,

der Anwalt sollte seine Gebührenrechnung entsprechend reduzieren. Ob er es wirklich tun muß, dafür lege ich jetzt nicht meine Hand ins Feuer, aber die Mandanten werden sicher merken, wenn er einen höheren Streitwert ansetzt, und entsprechend fuchsig reagieren.

Wenn ein Kostenfestsetzungsantrag erfolgt, dann müssen die RA-Gebühren wohl anhand des gerichtlich festgesetzten Streitwerts ermittelt werden.

Viele Grüße, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Moin zusammen!!
Meines Wissens nach hat der Anwalt aber auch ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis um gegen den Beschluss der Streitwertfestsetzung vorzugehen??!!
Wenn nicht, dann bitte ich demütig um Korrektur (hab es jetzt auch nicht extra nachgesehen!)

Gruß Wfw
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Streitwertbeschwerde: T/P § 2 Rn. 11 sollte was zu finden sein (zumindest in der 24. Afl.). Gibt es auch im Arbeitsrecht ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ok, angenommen der anwalt hat die beschwerde bereits durchgezogen und sie ist ohne weitere rechtsmittelmöglichkeiten zurückgewiesen worden. muss er nun reduzieren ??
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bitte erst mal SV konkretisieren ...

Was war Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit, was der gerichtlichen (KSch-Klage, Weiterbeschäftigungsantrag, Zeugnis, Lohn???)? StW der gerichtlichen und der außergerichtlichen Tätigkeit müssen nicht gleich sein ...

was wurde außergerichtlich abgerechnet, was gerichtlich?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

twist hat geschrieben:Bitte erst mal SV konkretisieren ...

Was war Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit, was der gerichtlichen (KSch-Klage, Weiterbeschäftigungsantrag, Zeugnis, Lohn???)? StW der gerichtlichen und der außergerichtlichen Tätigkeit müssen nicht gleich sein ...

was wurde außergerichtlich abgerechnet, was gerichtlich?
da ja hier m.e. keine konkreten fälle diskutiert werden sollen unterstellen wir mal jeweils identische gegenstände. die frage bleibt ob der anwalt nachträglich die gebühren senken muss, wenn das gericht den gegenstandswert deutlich tiefer festsetzt ?
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