Hallo,
ich, die so gar kein StrafR macht , stehe auf dem Schlauch: habe für Mdt. Strafanzeige nach § 170 StGB gegen Exmann gestellt. Verfahren war vor 3 Tagen, sie war als Zeugin geladen und hat auch ausgesagt. Leider konnte sie nicht bis zum Schluss bleiben, interssiert sich aber, ob der Kerl verurteilt wurde. Mich interssiert es auch (ZV läuft gerade u.a.) und zwar auch, was er im EM-verfahren von sich gegeben hat.
Frage 1: bekomme ich Akteneinsicht?
Frage 2: immer noch bei der StA beantragen oder nunmehr bei dem Gericht?
LG
Juliane
Einsicht in Strafakte nach Verfahrensende
Moderator: Verwaltung