Kündigung im Mietrecht

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Kündigung im Mietrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gibt es eine "Frist" innerhalb derer man einer Kündigung widersprechen muss? Grundsätzlich in § 574b BGB geregelt.

Aber: Mieter sitzt in Untersuchungshaft. Vermieter kündigt, weil der Mieter wiederholt in U-Haft sitzt.
Mieter kommt raus und die Vorwürfe haben sich als nicht richtig erwiesen.
Nach 2 bis 3 Monaten widerspricht der Mieter nunmehr der Kündigung.


Könnte man so etwas wie Verwirkung herleiten?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

würde mir mal gedanken darüber machen, ob eine kündigung überhaupt zugehen kann, wenn der mieter in u-haft sitzt. an welche adresse war z. b. kündigung gerichtet, jva oder "zuhause"? vermieter wusste ja anscheinend davon, dass der mieter in uhaft sitzt ... denn: ohne zugang keine kündigung ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ein super Thread.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn man in U-Haft sitzt, müssen Kündigungen an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundespräsidenten, gerichtet werden. Anderenfalls kann man "sowas wie Verwirkung" einwenden.


Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Kündigung ist zugegangen, nur ist der zunächst angedachte wichtige Grund der Kündigung weggefallen.

Kann man tatsächlich nach 2 bis 3 Monaten schon sagen, dass man das Recht verwirkt hat der Kündigung zu widersprechen?
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