Visitenkarte
Moderator: Verwaltung
Visitenkarte
Mal eine Frage der wohl eher banaleren Art:
Da ich mittlerweile einige Mandanten aus dem (spanischen, französischen und niederländischen) Ausland akquiriert habe und diese Tätigkeit noch ausbauen will, möchte ich meine Visitenkarte mal auf eine "zweisprachige Version" umstellen, und zwar deutsch/englisch.
Was ist denn die korrekte Bezeichnung für einen Rechtsanwalt mit dt. Zulassung auf englisch?
Übersetzungen wie Solicitor, Attorney, Attorney-at-law, etc. haben m.E. einen sehr starken Bezug zu einer anderen Rechtsordnung so dass sie wohl eher andeuten würde ich hätte neben der deutschen noch eine ausländische Anwaltszulassung.
Wer weiss Rat? Was haben denn die Kollegen bei den internationalen Kanzleien auf der V-Karte stehen?
Da ich mittlerweile einige Mandanten aus dem (spanischen, französischen und niederländischen) Ausland akquiriert habe und diese Tätigkeit noch ausbauen will, möchte ich meine Visitenkarte mal auf eine "zweisprachige Version" umstellen, und zwar deutsch/englisch.
Was ist denn die korrekte Bezeichnung für einen Rechtsanwalt mit dt. Zulassung auf englisch?
Übersetzungen wie Solicitor, Attorney, Attorney-at-law, etc. haben m.E. einen sehr starken Bezug zu einer anderen Rechtsordnung so dass sie wohl eher andeuten würde ich hätte neben der deutschen noch eine ausländische Anwaltszulassung.
Wer weiss Rat? Was haben denn die Kollegen bei den internationalen Kanzleien auf der V-Karte stehen?
- Richard
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Re: Visitenkarte
"Rechtsanwalt" ist der korrekte Titel - und das reicht auch, weil im Zweifel alle wissen, was das bedeutet. Bei den internationalen Kanzleien stehen auch nur die Berufsbezeichnungen drauf, die erfüllt werden - ohne Übersetzung [ich habe allerdings auch schon gesehen, dass Partner auf die Berufsbezeichnung ganz verzichtet haben].lipschitz hat geschrieben:Mal eine Frage der wohl eher banaleren Art:
Da ich mittlerweile einige Mandanten aus dem (spanischen, französischen und niederländischen) Ausland akquiriert habe und diese Tätigkeit noch ausbauen will, möchte ich meine Visitenkarte mal auf eine "zweisprachige Version" umstellen, und zwar deutsch/englisch.
Was ist denn die korrekte Bezeichnung für einen Rechtsanwalt mit dt. Zulassung auf englisch?
Übersetzungen wie Solicitor, Attorney, Attorney-at-law, etc. haben m.E. einen sehr starken Bezug zu einer anderen Rechtsordnung so dass sie wohl eher andeuten würde ich hätte neben der deutschen noch eine ausländische Anwaltszulassung.
Wer weiss Rat? Was haben denn die Kollegen bei den internationalen Kanzleien auf der V-Karte stehen?
Re: Visitenkarte
Dem stimme ich zu. Damit entstehen acuh keine Missverständnisse bzgl des Ausbildungsortes. Die deutsche Jurisprudenz genießt ein hohes Ansehen im Ausland. Die deutsche Ausbildung und Rechtsprechung gelten ja in vielen anderen Rechtsordnungen als Vorbild.Learned Hand hat geschrieben: "Rechtsanwalt" ist der korrekte Titel - und das reicht auch, weil im Zweifel alle wissen, was das bedeutet.
- TaxMan
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Re: Visitenkarte
und sei es nur, wie man es am besten nicht machtAdvokat83 hat geschrieben:Die deutsche Ausbildung und Rechtsprechung gelten ja in vielen anderen Rechtsordnungen als Vorbild.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Re: Visitenkarte
Hauptsache man bleibt im Gespräch!TaxMan hat geschrieben: und sei es nur, wie man es am besten nicht macht
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Ja, da besteht dringend Handlungsbedarf bzw Verienfachungsbedarf. Allerdings hätten die BRD nach einer Grundsanierung des SteuerR nicht nur eine "Juristenschwemme", sondern auch noch ein Überangebot an beschäftigungslosen Steuerberatern!TaxMan hat geschrieben: meine aussage bezog sich ja auch NUR auf das Steuerrecht