Steuerberaterhaftung

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Gelöschter Nutzer

Steuerberaterhaftung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Kollegen /-innen,

kennt sich jemand von Euch mit einer Steuerberaterhaftung aus?
Folgender Sachverhalt : Ein Geschäftsführer wurde über 15 Jahre von seinem Steuerberater als "angestellt" bei den Sozialversicherungen gemeldet.
Dementsprechend wurden auch monatliche Beiträge vom Gf. und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Nachdem sich der Gf. Ende 2004 arbeitslos gemeldet hat, kommt raus, dass er über die ganze Zeit versicherungsfrei war und in den gesamten Jahren keine Beiträge hätte zahlen müssen. Ein Statusfeststellungsverfahren wurde vom Steuerberater zu keiner Zeit angeregt oder durchgeführt. Die Prüfungen der Sozialversicherungsträger waren immer unauffällig und unkritisch. Der Steuerberater hat nach Auffassung des Gf seine Pflicht aus dem Steuerberatungsvertrag verletzt. Vom AA sind Beiträge der letzten vier Jahre bereits erstattet worden.

Dazu eine Frage :

Wann beginnt die Verjährung nach § 68 StBerG a.F., wenn der Steuerberater heute wegen Pflichtverletzung in Regress genommen wird bzw. wann ist ein Schaden für den Gf. eingetreten?

Jeweils im Monat der Beitragsabführung oder erst mit dem Erkennen des Schadens durch den Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes (Verweigerung der Zahlung von ALG I) ?

Freue mich auf Eure Diskussion!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

http://www.recht.com/heymanns/start.xav ... 7%2F94'%5D

und

http://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/opus/volltexte/2002/23/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Hoffe die links helfen Dir. Gab/gibt Rechtsprechung, wonach ein StB/RA den Mandanten darauf hinweisen muss(te), dass ihm ein Fehler unterlaufen ist. Hintergrund waren die kurzen/starren Verjährungsfristen. Diese wurden damit faktisch verdoppelt.
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