Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Osthoff

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Osthoff

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich lese gerade

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,391365,00.html

und wundere mich ueber die Rechtsgrundlage.

Zitat aus spiegel Online:
Kaum ist Susanne Osthoff aus ihrer Geiselhaft im Irak freigekommen, kursierten Meldungen über Geldforderungen der Regierung. Die könnten theoretisch erhoben werden - sind aber praktisch unwahrscheinlich.
[...] Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte SPIEGEL ONLINE, dass es "keinerlei Überlegungen" für eine Rechnung an Frau Osthoff gebe. "Für uns spielen die Kosten zur Zeit überhaupt keine Rolle", sagte der Sprecher, "im Vordergrund steht die Freude über die Freilassung." [...]
Freude - stimmt natuerlich. Aber was waere die Grundlage? nach deutschem Recht?

Nach dem Konsulargesetz - ein rascher Blick in den Sartorius I zeigt das KonsularG (570) und dort in § 5 Abs. 5 S.1 KG findet sich auch die Norm - kann sich das Konsulat Hilfsleistungen für Deutsche im Ausland bezahlen lassen: "Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet".

Der Rest ist Ermessensspielraum ...

Hier nun meine Frage an die Praktiker: wer hat Kenntnis von der Art, wie deutsche Behoerden § 5 Abs 5 KG anwenden?

Besten Gruss aus den USA
RvH
warteschleifencandidatus
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Re: Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Osthoff

Beitrag von warteschleifencandidatus »

Reinhard von Hennigs hat geschrieben: Freude - stimmt natuerlich. Aber was waere die Grundlage? nach deutschem Recht?
Anspruch des Bundes aus berechtigter GoA: §§ 670, 683 S. 1, 677 BGB.

..evtl. is aber auch die öffentlich-rechtliche GoA einschlägig...der BGH hat in den Waldbrandfällen sowohl privatrechtliche als auch ÖR-Ansprüche der Feuerwehr zugelassen...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke fuer die Antwort.

Nach der gluecklichen Freilassung von Ex-Staatssekretär Jürgen Chrobog gibt es nun sogar einen Freiwilligen. Er hat hat
"dem Auswärtigen Amt zufolge angeboten, einen Teil der Kosten seiner Freilassung aus der Geiselhaft im Jemen zu übernehmen. Vorwürfe, er und seine Familie seien leichtfertig gewesen, wies er als "absolut grotesk" zurück."
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,393179,00.html

Bedeutet das Vorbild Chrobog nun, dass alle immer zahlen sollen?
Ich halte es fuer einen fairen Vorschlag von Herrn Chrobog!

Gruss
RvH
Gelöschter Nutzer

Re: Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Ostho

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für Deine Antwort Godis!
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Pillendreher
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Re: Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Ostho

Beitrag von Pillendreher »

Die Spambots halten also auch hier Einzug. [-(
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Tibor
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Re: Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Ostho

Beitrag von Tibor »

Schon immer. Solange harmloser Mist geposted wird, haben wir besseres zu tun als rumzulöschen.
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