internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, ZPO § 828, GG Art. 25

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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Gelöschter Nutzer

internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, ZPO § 828, GG Art. 25

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05 - OLG Köln, AG Köln ZPO § 828, GG Art. 25

öffentlichrechtliche Gebührenansprüche eines ausländischen Staates (hier: Zahlungsansprüche der Russischen Föderation aus Einräumung von Überflugrechten, Transitrechten und Einflugrechten) unterliegen nicht der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und daher nicht dem inländischen Vollstreckungszugriff.

hier der Volltext: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/vollt ... 114410.php (Verwaister Link http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo114410.php automatisch entfernt)

Achtung, wo man hinfliegt oder besser wer über einen herfliegt ... ;-)

Gruss aus den USA
Reinhard von Hennigs
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