Foreign Law Consultant?

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Foreign Law Consultant?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallöchen,

ich war gerade mal auf Deiner HP und frage mich gerade, was ist ein FLC?

Neugierige Grüsse,

Carola
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Jussi Cogens
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Registriert: Montag 22. November 2004, 17:59

Beitrag von Jussi Cogens »

Ich bin zwar nicht RvH, den Du vermutlich meinst, aber antworte Dir trotzdem mal:

Unter der Rubrik "Admitted" sind seine Zulassungen zur jeweiligen Rechtsanwaltskammer aufgeführt, also 1997 in Deutschland, 2003 - eben als "Foreign Law Consultant" in Georgia, 2005 dann ganz "regulär" als attorney-at-law in South Carolina.

Viele Rechtsanwaltskammern lassen Juristen mit ausländischer Ausbildung nicht oder jedenfalls nicht sofort zu, sondern ermöglichen zunächst nur einen Titel, der deutlich macht, dass die jeweilige Person eben gerade nicht in der entsprechenden Jurisdiktion ausgebildet worden ist, sondern woanders. In Georgia scheint das "Foreign Law Consultant" zu heißen, anderswo gibt es die Konstruktion "associated with the xyz bar" - zB in Brüssel. So oder so geht es immer darum, potentielle Mandanten auf die formelle Qualifikation des Juristen hinzuweisen.

Davon zu trennen ist schließlich die Position des "Foreign Law Consultant", die von einigen law firms für angestellte Juristen aus dem Ausland benutzt wird, aber noch nichts über die Bar Zulassung aussagt. Das kann dann auch "Visiting Associate", "Foreign Legal Expert" oder so ähnlich heißen.
"Three thousand years of beautiful tradition, from Moses to Sandy Koufax."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke schön! :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke fuer die klaren Worte. Ich sehe nun auch, dass dieses Posting mich vielleicht doch persoenlich betrifft, nachdem ich erst angenommen hatte, es sei eine allgemeine Frage und keine Frage an mich direkt. Sorry fuer die spaete Reaktion von mir.

Also in diesem Sinne - danke an Jussi Cogens!
Jussi Cogens hat geschrieben:Ich bin zwar nicht RvH, den Du vermutlich meinst, aber antworte Dir trotzdem mal:

Unter der Rubrik "Admitted" sind seine Zulassungen zur jeweiligen Rechtsanwaltskammer aufgeführt, also 1997 in Deutschland, 2003 - eben als "Foreign Law Consultant" in Georgia, 2005 dann ganz "regulär" als attorney-at-law in South Carolina.
Besser kann man es fast nicht sagen. Aber eine kleine aber wesentliche Verbesserung: es ist North Carolina, wo ich als Attorney zugelassen bin. Dort haben wir naemlich einen Kanzleisitz in der wunderhueschen Stadt Charlotte... dem 2.groessten Bankenzentrum der USA...
Jussi Cogens hat geschrieben:Viele Rechtsanwaltskammern lassen Juristen mit ausländischer Ausbildung nicht oder jedenfalls nicht sofort zu, sondern ermöglichen zunächst nur einen Titel, der deutlich macht, dass die jeweilige Person eben gerade nicht in der entsprechenden Jurisdiktion ausgebildet worden ist, sondern woanders. In Georgia scheint das "Foreign Law Consultant" zu heißen, anderswo gibt es die Konstruktion "associated with the xyz bar" - zB in Brüssel. So oder so geht es immer darum, potentielle Mandanten auf die formelle Qualifikation des Juristen hinzuweisen.
Richtig aus meiner Sicht. Es ist auch u.a. Ausdruck des Weltmarktes, wo Anwaelte halt nicht mehr wie in der Vergangenheit brav zu dem oertlcihen Gericht traben sondern ueber den Tellerrand hinweg im Ausland Interessen von Mandanten auch ausserhalb von einem Gericht vertreten wollen.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 21. Februar 2006, 06:12, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke fuer die klaren Worte. Ich sehe nun auch, dass dieses Posting mich vielleicht persoenlich betrifft, nachdem ich erst angenommenhatte, es sei eine allgemeine Frage und keine Frage an mich direkt.

Also in diesem Sinne - danke an Jussi Cogens!
Jussi Cogens hat geschrieben:Ich bin zwar nicht RvH, den Du vermutlich meinst, aber antworte Dir trotzdem mal:

Unter der Rubrik "Admitted" sind seine Zulassungen zur jeweiligen Rechtsanwaltskammer aufgeführt, also 1997 in Deutschland, 2003 - eben als "Foreign Law Consultant" in Georgia, 2005 dann ganz "regulär" als attorney-at-law in South Carolina.
Besser kann man es fastnicht sagen. Aber es ist North Carolina, wo ich als Attorney zugelassen bin. Dort haben wir naemlich einen Kanzleisitz in der Stadt Charlotte.
Jussi Cogens hat geschrieben:Viele Rechtsanwaltskammern lassen Juristen mit ausländischer Ausbildung nicht oder jedenfalls nicht sofort zu, sondern ermöglichen zunächst nur einen Titel, der deutlich macht, dass die jeweilige Person eben gerade nicht in der entsprechenden Jurisdiktion ausgebildet worden ist, sondern woanders. In Georgia scheint das "Foreign Law Consultant" zu heißen, anderswo gibt es die Konstruktion "associated with the xyz bar" - zB in Brüssel. So oder so geht es immer darum, potentielle Mandanten auf die formelle Qualifikation des Juristen hinzuweisen.
Richtig aus meiner Sicht. Es ist auch u.a. Ausdruck des Weltmarktes, wo Anwaelte halt nich mehr wie in der Vergangenheit brav zu dem oertlcihen Gericht traben sondern ueber den Tellerrand hinweg im Ausland Interessen von Mandanten auch ausserhalb von einem Gericht vertreten wollen.
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