spanisches Erbrecht und Auszahlung des Noterbes zu Lebzeiten

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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Gelöschter Nutzer

spanisches Erbrecht und Auszahlung des Noterbes zu Lebzeiten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mein Vater lebt in Spanien und hat die deutsche und die spanische Staatsbürgerschaft. Er wird mich nicht nur enterben (er hasst mich schon als Säugling, Einzelheiten erspare ich euch!), sondern auch alles tun, zusammen mit meiner "Schwester", Rechtsanwältin inDeutschland und seiner 2. Frau, 30 Jahre jünger als er, damit mir sogar das Noterbe, in Deutschland Pflichtteil entzogen wird. Was sind die gesetzlichen Gründe in Spanien, um einem direkten Abkömmling das Noterbe zu entziehen (in Deutschland sind sie Misshandlung etc.) und kann man nach spanischem Recht schon zu Lebzeiten des vermögenden Vaters als Tochter sein Pflichtteil herausklagen?
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Guten Tag,

oben steht in roter Schrift: "Es gibt in diesem Forum keine Rechtsberatung". Sie sollten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der sich auch mit dem spanischen Recht auskennt.

Mit freundlichen Grüßen, Jana Laurentius
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

tja, wenn ich dafür Geld hätte, hätte ich das natürlich längst getan, aber das Erbe meiner Mutter, bzw. die Pflichtteilsbefriedigung einer ungeliebten Verwandten hat mich in die private Insolvenz getrieben. Da ich unterhaltspflichtig bin, kann ich mir Selbstmord leider nicht leisten
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Unter bestimmten Umständen können sie beim AG einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit gehen sie dannzu einen Anwalt ihres Vertrauens, geben ihmden Schein, zahlen ihm 10 € und fertig.

Wie bereits gesagt wurde: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Schauen sie mal bei http://www.recht.de vorbei, dort werden sie vielleicht fündig.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Montag 6. Februar 2006, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Dafür gibt es ein "Zauberwort": Beratungshilfe O:)

Geh zu dem Amtsgericht Deines Wohnortes, sprich dort in der Beratungshilfestelle vor, schildere Dein Anliegen, bring am besten gleich Papiere mit, die Deine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen (Nachweise über Einkünfte und finanzielle Verpflichtungen) und bitte darum, dass Dir ein Beratungshilfeschein ausgestellt wird. Dies wird kein Problem sein. Mit dem Beratungshilfeschein kannst Du dann einen Anwalt Deiner Wahl aufsuchen und Dich beraten lassen. Die Beratung kostet Dich lediglich zehn Euro, den Rest übernimmt die Staatskasse.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@j_laurentius

Da war ich wohl schneller. :D
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Alexander
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Beitrag von Alexander »

Wie schon richtig geschrieben wurde, gibt es hier keine RBer. Thread deswegen gesperrt.

Gruß
Alexander
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