spanisches Erbrecht und Auszahlung des Noterbes zu Lebzeiten
Moderator: Verwaltung
spanisches Erbrecht und Auszahlung des Noterbes zu Lebzeiten
mein Vater lebt in Spanien und hat die deutsche und die spanische Staatsbürgerschaft. Er wird mich nicht nur enterben (er hasst mich schon als Säugling, Einzelheiten erspare ich euch!), sondern auch alles tun, zusammen mit meiner "Schwester", Rechtsanwältin inDeutschland und seiner 2. Frau, 30 Jahre jünger als er, damit mir sogar das Noterbe, in Deutschland Pflichtteil entzogen wird. Was sind die gesetzlichen Gründe in Spanien, um einem direkten Abkömmling das Noterbe zu entziehen (in Deutschland sind sie Misshandlung etc.) und kann man nach spanischem Recht schon zu Lebzeiten des vermögenden Vaters als Tochter sein Pflichtteil herausklagen?
- j_laurentius
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Unter bestimmten Umständen können sie beim AG einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit gehen sie dannzu einen Anwalt ihres Vertrauens, geben ihmden Schein, zahlen ihm 10 € und fertig.
Wie bereits gesagt wurde: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Schauen sie mal bei http://www.recht.de vorbei, dort werden sie vielleicht fündig.
Wie bereits gesagt wurde: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Schauen sie mal bei http://www.recht.de vorbei, dort werden sie vielleicht fündig.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Montag 6. Februar 2006, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
- j_laurentius
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Dafür gibt es ein "Zauberwort": Beratungshilfe
Geh zu dem Amtsgericht Deines Wohnortes, sprich dort in der Beratungshilfestelle vor, schildere Dein Anliegen, bring am besten gleich Papiere mit, die Deine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen (Nachweise über Einkünfte und finanzielle Verpflichtungen) und bitte darum, dass Dir ein Beratungshilfeschein ausgestellt wird. Dies wird kein Problem sein. Mit dem Beratungshilfeschein kannst Du dann einen Anwalt Deiner Wahl aufsuchen und Dich beraten lassen. Die Beratung kostet Dich lediglich zehn Euro, den Rest übernimmt die Staatskasse.
Geh zu dem Amtsgericht Deines Wohnortes, sprich dort in der Beratungshilfestelle vor, schildere Dein Anliegen, bring am besten gleich Papiere mit, die Deine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen (Nachweise über Einkünfte und finanzielle Verpflichtungen) und bitte darum, dass Dir ein Beratungshilfeschein ausgestellt wird. Dies wird kein Problem sein. Mit dem Beratungshilfeschein kannst Du dann einen Anwalt Deiner Wahl aufsuchen und Dich beraten lassen. Die Beratung kostet Dich lediglich zehn Euro, den Rest übernimmt die Staatskasse.