europäischer Anwalt

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

europäischer Anwalt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hat jemand Infos, wie man europäischer Anwalt werden kann?
Habe das erste Staatsexamen Jura, das zweite leider nicht ](*,)

Irgendjemand meinte nun, man kann im europ. Ausland die Zulassung zum Anwalt machen, mit extra Prüfung.

Weiß jemand dazu mehr? Der bloße Gesetzestext hilft mir nicht weiter.

vielen Dank schonmal

Reini
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Europaanwalt ist so ein Begriff, mit dem ich nichts anfangen kann, denke allerdings, dass es wie folgt funktionieren kann:

1. man legt in einem anderen Staat ein weiteres Studium ab, welches einem zur Anwaltschaft berechtigt (z.b. LL.B. in England oder so)
2. dann besteht man dort die Pruefung zur Anwaltschaft
3. man praktiziert ein paar Jahre dort und ggf ein paar Jahre als auslaendischer (d.h. EU-Anwalt ohne D-Zulassung in D)
4. nach Wartezeit (habe mal was von 3 JAhren gehoert) macht man die EU Anwaltspruefung in D, die in etwa dem 2. Staatsexamen entspricht.

Alternativ: man geht ins nicht EU-Ausland, studiert dort, geht dann zur Anwalrspruefung und meldet sich als externer zur Anwaltspruefung in Dtld. NAchteil dann: das nicht EU Anwaltspatent erlaubt einem nicht in der EU taetig zu sein oder wenn, dann nur sehr restriktiv.

Hoffe, das hilft.

Vielleicht eine Idee, alternativ sich auf einen anderen Berufsweg vorzubereiten, etwa ein MBA machen oder eine Ausbildung als Wirtschaftsmediator oder den Weg als Professor einer D-Uni einlegen, oder, oder, oder, ...

Viel Erfolg und Kopf hoch!!
RvH
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also da muss ich widersprechen, Zumindest im Süden Europas kann man als dt. Volljurist dort als Anwalt praktizieren, ohne dass man extra eine Prüfung abgelegt haben muss.

Allerdings darf man dann dort auch nur die dt. Berufsbezeichnung (hier: Rechtsanwalt) tragen. Nach 3 Jahren Berufserfahrung darf man dann auch die ausländische Berufsbezeichnung tragen.

Oder man legt im Ausland eine Prüfung ab , besteht diese und darf sofort die ausländische Berufsbezeichnung tragen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hier ist die entsprechende Richtlinie:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_077/l_07719980314de00360043.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Allerdings muss man da zugelassener Rechtsanwalt sein.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Pokerface hat geschrieben:Also da muss ich widersprechen, Zumindest im Süden Europas kann man als dt. Volljurist dort als Anwalt praktizieren, ohne dass man extra eine Prüfung abgelegt haben muss.
Genau was war ja die Frage. Der Fragesteller hat das erste Staatsexamen.
Antworten