Beklagt in Afrika
Moderator: Verwaltung
Beklagt in Afrika
Ein Ausländer will einen Bundesbürger in Afrika zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen. Hat der Bundesbürger eine Möglichkeit zu erwirken, daß das vor einem deutschen Gericht verhandelt wird, da die Forderung, der Reiseaufwand und die unbekannte Rechtslage unangemessen bzw. unzumutbar sind?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Sagen wir mal so und ohne Gewähr:
Zuerst müsstest Du herausfinden, ob nach dem afrikanischem Recht Klagen zugestellt werden müssen oder ob es auch eine öffentliche Zustellung gibt. Wenn ja, kann man vielleicht erreichen, dass nicht zugestellt wird (23 EGGVG oder in der Ecke).
Ansonsten müsstest Du überprüfen, ob ein eventuelles Urteil überhaupt in Deutschland im Wege der Rechtshilfe vollstreckt werden kann, in der Regel geht das nicht. Solange also der Deutsche nicht wieder nach Afrika will, hat er vielleicht kein Problem.
Schließlich ist es eine Frage des afrikanischen und nicht des deutschen Rechts, auf welche Sachverhalte die ihr Recht anwenden und wen sie ihrer Gerichtsbarkeit unterwerfen. Aus deutscher Sicht kann man daher zu Deiner Frage wenig sagen.
Zuerst müsstest Du herausfinden, ob nach dem afrikanischem Recht Klagen zugestellt werden müssen oder ob es auch eine öffentliche Zustellung gibt. Wenn ja, kann man vielleicht erreichen, dass nicht zugestellt wird (23 EGGVG oder in der Ecke).
Ansonsten müsstest Du überprüfen, ob ein eventuelles Urteil überhaupt in Deutschland im Wege der Rechtshilfe vollstreckt werden kann, in der Regel geht das nicht. Solange also der Deutsche nicht wieder nach Afrika will, hat er vielleicht kein Problem.
Schließlich ist es eine Frage des afrikanischen und nicht des deutschen Rechts, auf welche Sachverhalte die ihr Recht anwenden und wen sie ihrer Gerichtsbarkeit unterwerfen. Aus deutscher Sicht kann man daher zu Deiner Frage wenig sagen.