discovery-Problematik

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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Pippen
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discovery-Problematik

Beitrag von Pippen »

Ich hab vor einiger Zeit irgendwo gelesen, dass im US law, genauer glaub ich im UCC, der sog. "discovery"- Grundsatz festgeschrieben ist, nach dem im Streitfalle die Vertrags- o. Deliktsparteien verpflichtet sind, sich gegenseitig alle Auskünfte über Internas betreffend die jew. Ansprüche zu erteilen.

Ich fand das bemerkenswert. Nach dt. Recht gibt es grdsl. nämlich nur dann Auskunftsansprüche wenn sich dies aus dem Vertragsverhältnis irgendwie besonders ergibt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, im Gewährleistungsprozess dem Käufer die Infos über die Mangelhaftigkeit der Sache zu geben; das muss der Käufer mühselig beweisen (es sei denn es greift die nette 476BGB-Regel ein); genauso kann der Geschädigte nicht einfach den Schädiger "um Auskunft hinsichtlich des Schadensfalles" bitten, sondern muss selbst behaupten, beweisen, recherchieren.

Irgendwie glaube ich aber, dass ich das nicht ganz verstanden habe, wer Ahnung über die Thematik hat, darf gern mal kurz was dazu schreiben...vor allem zu dem ominösen discovery law.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der erste Satz trifft das ganze schon ganz gut. Geregelt ist das Ganze allerdings nicht im UCC (der nur ein Modell- und kein richtiges Gesetz ist), sondern für Bundesgerichte in den Federal Rules of Civil Procedure (FRCP), für die Gerichte der Einzelstaaten in den jeweiligen Prozessordnungen.

Wenn Du Dich wirklich interessierst, würde ich aber nicht mit dem relativ nichtssagenden Gesetz anfangen. Folgende Literaturtips:

Haimo Schack, Einführung in das US-amerikanische Zivilprozessrecht, 3. Aufl. 2003

ders., Unglücke in Europa – Klagen in den USA, in Grenzüberschreitungen, Festschrift für Peter Schlosser, 2005, 839-850

ders., Internationales Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl. 2006 (im Teil Beweisrecht)

Abbo Junker, Discovery im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr, 1987 (sehr umfangreich, aber das Standardwerk)

Weiteres gerne per PN oder in meiner im Herbst erscheinenden Diss.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Noch ein kleiner Zusatz:

"Bemerkenswert", wie Du schreibst, ist das discovery-Verfahren in der Tat. Als Kläger kann man vom Beklagten in der Tat verlangen, vollständig die Hosen runterzulassen. Dazu kommt noch, dass man keinerlei Kostenrisiko hat (Gerichtskosten gehen gegen null, ein Äquivalent zu §§ 91 ff. ZPO gibt es nicht, und mit dem eigenen Anwalt kann man oft ein Erfolgshonorar vereinbaren). Dies sind einige der wesentlichen Gründe, warum die USA bei Klägern so beliebt sind.
Pippen
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Beitrag von Pippen »

Die Sache interessiert mich sehr, vor allem in rechtsvergleichender und bewertender (Vorteile/Nachteile) Hinsicht mit dem dt. Recht - schreibst du darüber deine Diss.@taucher?

Ich bin im Sept. für geschlagene 4 Wochen geschäftlich im Amiland und hab mir vorgenommen, mein Rechtsenglisch wieder aufzufrischen (vor allem um zB engl.sprachige Vertragsentwürfe in Zukunft selbständig erstellen zu können), vielleicht sogar in Kombi mit mit etwas Grundkurs amerik. Recht (Vertrag/Delikt/Zivilprozeß). Gibts da Empfehlungen für nicht allzu "schwere" Kost?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Rechtsvergleichende und bewertende Lit. gibt es schon relativ viel, die von mir zitierten Sachen (mwN) befassen sich genau damit. Mein Thema ist etwas anders gelagert - wird wie gesagt in kürze veröffentlicht.

Was Rechtssprache angeht, habe ich dazu leider keine Empfehlungen.
Mae
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Beitrag von Mae »

Pippen hat geschrieben:Die Sache interessiert mich sehr, vor allem in rechtsvergleichender und bewertender (Vorteile/Nachteile) Hinsicht mit dem dt. Recht
Mich auch, Du bekommst gleich eine PN, taucher ;)
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