Klage in USA

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Klage in USA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
Angenommen Person A wird durch ein Medikament in Deutschland schwer geschädigt. Es wird nachgewiesen, daß der Schaden bzw. die entstandenen Nebenwirkungen auf dieses Medikament zurückzuführen sind. Der betreffende Konzern hat in Deutschland eine Niederlassung, der Mutterkonzern sitzt jedoch in Amerika . Besteht für Person A die Möglichkeit
a) einen Anwalt in USA zu beauftragen ?
b) vor einem amerikanischen Gericht die Klage einzureichen ?
Oder muß diese Klage vor einem deutschen Gericht ausgefochten werden, da der Konzern eine Niederlassung in Deutschland hat ? Kann ein deutscher Bürger überhaupt seine Rechte in den USA geltend machen ?

Vielen Dank
Gelöschter Nutzer

Re: Klage in USA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also einen Anwalt in den USA beauftragen kann man immer, die nehmen sicher auch gern EURO.

Und eine Klage in den USA einreichen kann man auch jederzeit. Es besteht aber diie Möglichkeit, dass das amerikanische Gericht die zurückweist wegen Unzuständigkeit.

Dazu wieder zur Frage a) kann man einen Anwalt in den USA beauftragen? Ja, und sein erster Auftrag sollte lauten zu prüfen, ob ein amerikanisches Gericht sich für zuständig erklären würde und natürlich ob die Klage auch Aussicht auf Erfolg hätte.

Natürlich könnte man mit dem letzten Auftrag auch zunächst einen deutschen Anwalt beauftragen. Den versteht man vielleicht besser...
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