USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wer beide Staatsangehoerigkeiten haben will und den USA, muss sich mit der Frage "Beibehaltung" beschaeftigen. Damit ist die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit gemeint. Zum Thema Beibehaltungsantrag wurden entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen, die unter anderem auch den Begriff der "fortbestehenden Bindungen" an Deutschland näher bestimmen. Diese lauten u.a.:

● Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland
● Eigentum an Immobilien in Deutschland besteht
● Wohnung zur Eigennutzung unterhalten wird
● ob der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen erhält oder erwartet.
● Fortbestehende Bindungen an Deutschland können auch gegeben sein bei Angehörigen international tätiger, auch ausländischer Unternehmen und Institutionen
● Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, wenn die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt, oder bei deren Ehegatten und Kindern.

In Bezug auf die Vorteile der Erlangung der U.S.- Staatsbürgerschaft ist in der Zwischenzeit ein Katalog von Gründen anerkannt worden.

Hierzu habe ich u.a. ein Seminar am 11. März 2008 organisiert, und wer Interesse hat, kann entweder hier
http://www.bdhlaw.net/gacc-seminar-doppelte-staatsangehoerigkeit-3.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
oder hier
http://www.bdhlaw.net/media/downloads/gacc_march_event.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
anfragen oder mir eine email (charlotte @ bdhlaw.net ) senden, dann maile ich die Powerpointpraesentation.

Beste Gruesse aus Charlotte,
Reinhard von Hennigs
http://www.bdhlaw.net
Gelöschter Nutzer

Re: USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und wie sieht das umgekehrt aus, nämlich wenn Amerikaner die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen?

Laut § 10 I Nr 4 StAG wäre die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, aber irgendwie behielten 2009 ein erstaunliches 87,1% der eingebürgerten Amerikaner ihre blauen Reisepässe. (cf. Statistisches Bundesamt Fachserie 1, Reihe 2.1, "Einbürgerungen 2009", seite 88) Wie geht denn das?
Gelöschter Nutzer

Re: USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Menschen, die VSA Angehoerigkeit haben, koennten andere Angehoerigkeit haben nicht :alright
Exocomp
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Re: USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Exocomp »

Paulavicius hat geschrieben:Menschen, die VSA Angehoerigkeit haben, koennten andere Angehoerigkeit haben nicht :alright
Wenn das bedeuten soll, dass US-Bürger keine andere Staatsangehörigkeit (neben US) haben können, dann stimmt die Aussage nicht. Ich kenne persönlich jemanden mit US- und deutscher Staatsangehörigkeit (und habe beide Pässe gesehen) und habe von Leuten gehört, die neben der US-Staatsangehörigkeit ZWEI weitere haben.
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bilguer
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Re: USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von bilguer »

Exocomp hat geschrieben:Wenn das bedeuten soll, dass US-Bürger keine andere Staatsangehörigkeit (neben US) haben können, dann stimmt die Aussage nicht. Ich kenne persönlich jemanden mit US- und deutscher Staatsangehörigkeit (und habe beide Pässe gesehen) und habe von Leuten gehört, die neben der US-Staatsangehörigkeit ZWEI weitere haben.
Ich habe das bis heute noch nie juristisch durchgeprüft, kenne aber definitiv Leute, welche neben der US-Staatsangehörigkeit auch andere Staatsangehörigkeiten besitzen (legal oder nicht).

Gruß
bilguer
Exocomp
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Re: USA-Deutschland: doppelte Staatsangehörigkeit

Beitrag von Exocomp »

Genau genommen kenne ich eine Person, die in den USA in den (Bundes-)Staatsdienst eintritt und die US- sowie die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Beim Eintritt war die zweite Staatsbürgerschaft ein Thema, aber durfte aber letztlich beibehalten werden.
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