und wie fange ich an????
habe nur den spanischen polizeibericht...unfall war im juli 2006!!
geschädigte trug bleibende gesichtsverletzungen(klein, aber unschön)davon!!
leider wurde bis dato nichts unternommen!!!!!!!
unfall in spanien, schädiger aus england,gechädigte deutsch.
Moderator: Verwaltung
Re: unfall in spanien, schädiger aus england,gechädigte deutsch.
Ist da nicht ab diesem Jahr neu, dass der Deutsche in Deutschland sein recht vor Gericht einklagen kann? Da gab es doch in der EU eine Änderung?
Re: unfall in spanien, schädiger aus england,gechädigte deutsch.
hmmmmmmmmmm.......habe ich wohl in meinem Kellerbüro ohne Fenster etwas verpasst????
Wer weiss mehr?????????
Wer weiss mehr?????????
Re: unfall in spanien, schädiger aus england,gechädigte deutsch.
Seit dem 22. Juli 2003 gibt es von der Kommission einen Verordnungsvorschlag über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“). Dieses ist in der Praxis aufgegriffen worden u.a. durch die 5. KH Richtlinie und wurde zuletzt von dem EuGH durch Urteil im Dezember 2007 bestaetigt.
Doch bereits seit Bruessel I gibt es das Recht des Geschaedigten, den Unfallverursacher in seinem Heimatort zu verklagen. Dieses folgt aus Art. 11 Abs. 2 i.V. Art. 9 Abs. 1 lit. b Brüssel I VO und Art. 10 Abs. 2 i.V. Art. 8 Ziff.2 LugÜ.
Soviel fuer heute!
Gruss aus den USA
Reinhard von Hennigs
http://www.bdhlaw.net
Doch bereits seit Bruessel I gibt es das Recht des Geschaedigten, den Unfallverursacher in seinem Heimatort zu verklagen. Dieses folgt aus Art. 11 Abs. 2 i.V. Art. 9 Abs. 1 lit. b Brüssel I VO und Art. 10 Abs. 2 i.V. Art. 8 Ziff.2 LugÜ.
Soviel fuer heute!
Gruss aus den USA
Reinhard von Hennigs
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Re: unfall in spanien, schädiger aus england,gechädigte deutsch.
Wer etwas innerstaatliches für seinen Amtsrichter braucht, kann das OLG München zitieren :-)