Das allgemeine Völkerrecht (allg. Rechtsgrundsätze, Völkergewohnheitsrecht...) ist Bestandteil des Europarechts. Kann aber ein EU-Mitgliedstaat vor dem EuGH einen anderen EU-Mitgliedstaat wegen Verletzung des Völkerrechts - als Teil des Europarechts - verklagen (z.B. nach Art. 227 EG)? Hat der EuGH eine solche Zuständigkeit?
Bin für jede Hilfe in dieser Frage dankbar!!!
Möglichkeit der Klage vor dem EuGH?
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Re: Möglichkeit der Klage vor dem EuGH?
ein thread reicht.