hallo, habe gerade ein jobangebot in einer kanzlei im ausland bekommen. um dort als foreign legal cousel tätig zu sein, brauche ich eine zulassung in meinem heimatland. meine frage ist nun, wenn ich mir hier eine zulassung besorge, dann brauche ich doch auch einen wohnsitz hier. aber wenn ich einen wohnsitz habe, dann muss ich, unabhängig davon, wieviele tage ich hier bin, doch auch in jedem fall steuern hier zahlen, richtig? komme ich irgendwie drumherum?
(ein doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht) vielen dank schonmal im voraus!
steuer
Moderator: Verwaltung
Re: steuer
Auch wenn Du keinen Wohnsitz hier hättest, zahlst Du hier möglicherweise Steuern - § 2 AStG.
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Re: steuer
Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Muster du bei der BFM herunterladenkannst.
Steuer muss du im Streitfall dort zahlen, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, wenn du mehrere Wohnsitze hast. Du musst es aber auf jeden Fall beim FA anmelden, dass du ausgezogen bist.
Außerdem kannst du Befreiung von der Kanzleipflicht bei der RAK beantragen.
Steuer muss du im Streitfall dort zahlen, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, wenn du mehrere Wohnsitze hast. Du musst es aber auf jeden Fall beim FA anmelden, dass du ausgezogen bist.
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Re: steuer
adcovatini hat geschrieben: (ein doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht)
Chefreferendar hat geschrieben:Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Muster du bei der BFM herunterladenkannst.