Wechselkurs

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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fritzCard
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Wechselkurs

Beitrag von fritzCard »

Eine ausländische Mandantin hat Dienstleistungen für eine deutsche Firma erbracht. Die Rechnungen wurden in Pfund gestellt und teilweise nicht bezahlt. Ich soll dieses Geld nun einklagen. Welcher Wechselkurs (zu welchem Zeitpunkt) ist maßgeblich oder kann ich auch auf Pfund klagen?

Danke für Hinweise.
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showbee
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Re: Wechselkurs

Beitrag von showbee »

Die Mandantin bekommt den Pfundbetrag, da die Zahlung in Pfund mutmaßlich vereinbart wurde (deshalb Ausstellung Rng. in Pfund). Wenn die Beklagte in Euro erfüllen möchte, muss diese Leistung an Erfüllungs statt zum Zeitpunkt der Zahlung exakt dem Pfundbetrag entsprechen. Es gilt also der Wechselkurs zum Zahlungstag.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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fritzCard
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Re: Wechselkurs

Beitrag von fritzCard »

Welch schnelle Antwort. Vielen Dank!
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advocate
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Re: Wechselkurs

Beitrag von advocate »

Ist hier nicht auch wichtig, ob es sich um ein echte oder unechte Valutaschuld handelt? :-k
Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat
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showbee
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Re: Wechselkurs

Beitrag von showbee »

advocate hat geschrieben:Ist hier nicht auch wichtig, ob es sich um ein echte oder unechte Valutaschuld handelt? :-k
Sicher, man muss die Vergütungsabrede des Vertrages auslegen. Bei einer normalen Rechnung eines ausländischen Unternehmers zu ausländischer Währung kann man aber mE davon ausgehen, dass er von Begleichung des Betrages in seiner Währung ausgeht und dies so auch Vertragsgegenstand ist. Gegenteiliges, insb. Wertsicherungsklauseln zu Gunsten des Unternehmers müssen irgendwo erwähnt sein etc. pp.
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