Hallo zusammen!
Ich hab keine Frage, sondern wollte euch nur auf einen interessanten Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH aufmerksam machen. Da geht es u.a. um die Frage der internationalen Zuständigkeit bei Versendungskäufen mit grenzüberschreitendem Bezug und die Frage, wo der "Erfüllungsort" liegt...war auch vor gar nicht allzu langer Zeit in der NJW abgedruckt. Die genaue Fundstelle hab ich grad nicht, aber bei Interesse findet ihr den Text bestimmt auch so!
Internationale Zuständigkeit bei Versendungskäufen
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