Beleidigung in den USA

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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Pippen
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Beleidigung in den USA

Beitrag von Pippen »

Folgender Fall in den USA: A sagt zu B: "You m...g d...e bag, you pimp, you a...e etc."

Bei uns in Dtschld. liefe das strafrechtlich unter § 185 StGB und zivilrechtlich wohl unter Schmerzensgeld & Unterlassung.

Wie ist das aber in den USA? Also zB im Penal Code von TX hab ich dazu nix gefunden. Heißt das, die Meinungsfreiheit geht in den USA so weit, dass man jmd. aufs übelste (f... you...) beschimpfen kann und sich nicht strafbar macht?

p.s. Reine Neugier, nachdem ich mal wieder auf youtube einige Hasstiraden von Amis gesehen habe, bei denen ich mich frage, warum die so gar keine Hemmungen haben, übel loszulegen. :)
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 3. April 2009, 04:08, insgesamt 1-mal geändert.
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mit18
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Re: Beleidigung in den USA

Beitrag von mit18 »

Im Prinzip das in USA wohl nicht verboten, solange Du keine flaschen Tatsachenbehauptungen aufstellst. Über die Abgrenzung kann man ja bekanntlich streiten. Vielleicht hilft der Link weiter:

http://en.wikipedia.org/wiki/Defamation
"Hier. From Frank. For You."
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Bart Wux
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Re: Beleidigung in den USA

Beitrag von Bart Wux »

Das heißt, man müsste prüfen, ob B Zuhälter ist.
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Gelöschter Nutzer

Re: Beleidigung in den USA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Pippen hat geschrieben:Also zB im Penal Code von TX hab ich dazu nix gefunden.
das mag ja sein, aber zum einen kann das von Bundesland zu Bundesland variieren, zum anderen gilt in den USA common law, d.h. die Nuancen, wann etwas strafbar ist oder zivilrechtlich einen Anspruch ausloest, findet sich in der Rechtspraxis. Daher statt Penal Code mal in den Urteilsdatenbanken stoebern, da gibt es sicherlich was, was bildhaft und deutlich ist ...

Viele Gruesse aus den USA
Reinhard von Hennigs
www.bdhlaw.net
Pippen
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Re: Beleidigung in den USA

Beitrag von Pippen »

@Reinhard: Das möchte ich teilweise anzweifeln. Denn geschriebenes Recht, also vor allem die Gesetze (statutes), geht mittlerweile dem gesamten common law vor - das gilt mE in allen 52 Staaten. Wenngleich das common law bei der Auslegung!! der Gesetze weiterhin Bedeutung hat, so kann damit nicht einfach ein - noch dazu strafrechtl. - Beleidigungstatbestand "geschaffen" werden. Oder gibt es in den USA kein "nulla poena sine lege"?

Zivilrechtlich sieht es sicherlich spannender aus, weil da wohl in der Tat common law gilt, aber auch da müssen die Gerichte wieder ein "statute", nämlich "freedom of speech", beachten, obwohl ich angesichts der viel konsequenteren Anerkennung der Meinungsfreiheit in den USA bezweifle, dass je ein Ami für ein "a-hole" oder "mo...cker" einen cent Schmerzensgeld bezahlen musste (allerdings der andere wohl auch nicht, nachdem er den Beleidiger vermöbelt hat :)).
Gelöschter Nutzer

Re: Beleidigung in den USA

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

versteh ich nicht ... Aussage war "Also zB im Penal Code von TX hab ich dazu nix gefunden"
Also kann es da kein Gesetz geben, welches dem common law vorgeht.
Berega
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Re: Beleidigung in den USA

Beitrag von Berega »

Logischerweise führt "the prohibition of retroactively criminalizing conduct" dazu, dass durch case law ein Verhalten, das vorher nicht strafbar war, nicht strafbar gemacht werden kann.
ok, betrifft aber das Rueckwirkungsverbot
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