Sachverhalt :
Der Antragsgegner ist in sein Heimatland abeschoben worden, weil er mit dem Antragssteller nach der Eheschleßung keine Lebensgemeinschaft begründet hat, sondern nur eine Scheinehe führen wollte. Der Scheidungsantrag ist seit Jahren nicht zustellbar. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag trotz der offensichtlchen Unzustellbarkeit jedoch einfach nicht öffentlich zu.
Die Antragssteller wartet nun schon seit über drei Jahren auf die Zustellung des Scheidungsantrages.
Wäre dies noch ein "normaler" Verfahrensverlauf ?
Wie wäre diese Situation zu beurteilen ???
Öffentliche Zustellung des Scheidungsantrages
Moderator: Verwaltung