Zustellung Deutschland - Niederlande: Übersetzung der Klage

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zustellung Deutschland - Niederlande: Übersetzung der Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich würde mich sehr über Rat in dieser Sache freuen:

Klage soll in den Niederlanden zugestellt werden. Beklagter spricht kein Deutsch. Teile ich dies gleich dem Gericht mit und lasse mich auffordern, Kostenvorschuss für Übersetzung durch das Gericht auf Grundlage des JVEG zu zahlen?

Oder reiche ich gleich eine übersetzte Abschrift der Klage ein?

Was ist üblich?

Vielen Dank für jeden Tip.

Gruß

Thomas
Gelöschter Nutzer

Re: Zustellung Deutschland - Niederlande: Übersetzung der Klage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine Zustellung nach dem Haager Zustellungsuebereinkommenerfordert generell die Uebersetzung der Klage in die Amtssprache des Landes, in dem die Zustellung erfolgt.

Da ich uebelicherweise dieses aus den USA in Europa betreibe kann ich nicht sagen ,was ueblich ist auf der anderen Seite des Ozeans, hier legen wir gleichwohl die Ueberetzung mit der Klage bei. Kann sein, dass es so auch in Deutschland "ueblich" ist.

Beste Gruesse aus den USA
Reinhard von Hennigs
www.bdhlaw.net
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