Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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BuggerT
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Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von BuggerT »

Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten es prinzipiell gibt, eine Forderung gegen eine Privatperson aus der Schweiz geltend zu machen und ab welchen Beträgen sich das überhaupt lohnt.

Ausgangspunkt meiner Überlegungen - aber das braucht nicht weiter vertieft zu werden - ist eine unerlaubte Handlung eines Schweizers. Handlungs- und Erfolgsort seien in Deutschland. Damit dürften sowohl deutsche Gerichte international zuständig als auch deutsches (Delikts-)Recht anwendbar sein.
Ein Titel könnte also ggfs. in Deutschland beschafft werden. Ggfs käme auch ein Mahnverfahren in Betracht?!?

Aber wie geht es dann weiter? Hat jemand Erfahrung mit der Vollstreckung deutscher Titel in der Schweiz? Insbesondere würde mich interessieren, wie das Verfahren abläuft, welche Kosten entstehen und ob diese vom Schuldner zu ersetzen sind? Evtl hat jemand einen Tipp, wo ich mir da einen Überblick verschaffen kann?
Wie sieht es aus, wenn der Schweizer regelmäßig nach Deutschland kommt. Könnte man ggfs. hier "zugreifen"?


Vielleicht hat zufällig jemand Erfahrungen in diesem Bereich?


grtz
BuggerT
hbaumann
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von hbaumann »

Hallo

Ich kann nur die Situation in der Schweiz beurteilen. Selbstverständlich wäre auch in der Schweiz ein Gerichtsstand (am Wohnsitz des beklagten Schweizers) vorhanden. Da sich jedoch alles in Deutschland abspielte, sollte auch dort geklagt resp. ein Mahnverfahren durchgeführt werden können. Der daraus resultierende Titel ist in der Schweiz selbstverständlich vollstreckbar. Grössere Kosten fallen nur dann an, wenn sich der Schuldner wider alle Vernunft gegen den deutschen Titel wehrt. Die Kosten für allfällige Gerichtsverfahren (betreffend Anerkennung des deutschen Rechtstitels) sind vom Schuldner zu bezahlen. Die Kosten für die Vertretung im Betreibungsverfahren (eigentliches Vollstreckungsverfahren) können dem Schuldner jedoch nicht resp. nicht vollständig angelastet werden. Das Betreibungsverfahren selber kostet wenig (ca. CHF 200 bei Forderungen bis CHF 10'000). Die Kosten sind ebenfalls vom Schuldner zu bezahlen.

Beträge: Unter CHF 1000 lohnt sich ein Vollstreckungsverfahren in der Schweiz wenig. Darüber kann es sich durchaus lohnen. Bei geringen Beträgen (unter CHF 3000 bis 5000) sollte man aber sicher sein, dass der Schuldner am Ende des Tages auch bezahlen kann.

Gruss HB
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BuggerT
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von BuggerT »

Vielen Dank für die Antwort!

Klagen können müsste man auf jeden Fall in Deutschland. Soweit mich meine IPR-Kenntnisse jetzt nicht im Stich lassen, dürfte sich die internationale Zuständigkeit aus dem Lugano Übereinkommen ergeben. Dort sind auch besondere Zuständigkeiten geregelt, u.a. dass im Falle einer unerlaubten Handlung vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, geklagt werden kann.
Die Anwendbarkeit deutschen Rechts dürfte sich aus (deutschem) IPR ergeben, mE aus Art. 40 I EGBGB.

Ich werde mir ggfs. das Betreibungsverfahren der Schweiz mal genauer ansehen müssen.

Da es aber nur um knapp 1.000 € (ca. 1.330 CHF) geht, muss man sich wohl überlegen, inwiefern das Sinn macht. Genau deshalb auch meine Frage, ob alle wesentlichen für die Vollstreckung anfallenden Kosten ersetzt werden können. Anscheinend ist dies nicht der Fall, soweit die Vertretung im Betreibungsverfahren betroffen ist.

Im Übrigen verfügt der Schuldner über ausreichend Vermögen. Daran scheitert es nicht.


Ich möchte mich eigentlich mehr aus eigenem Interesse informieren. Ob der Fall, der mich zu den Überlegungen brachte, wirklich gerichtlich geklärt werden muss und ob dann eine Vollstreckung erforderlich wird, ist noch völlig offen.

Ich bin jedenfalls für jeden Hinweis dankbar!


grtz
BuggerT
Lacan
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von Lacan »

Soweit ich das richtig verstehe, ist stets das Betreibungsverfahren durchzuführen gemäß SchKG (http://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung).
Pippen
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von Pippen »

Ich würde bei sowas zwar die prinzipielle Vollstreckbarkeit im betreffenden Ausland prüfen, dann aber immer vor Ort einen Kollegen suchen ,der meinen Mandanten dort vertritt und berät...soviel Kohle sollte der Gläubiger/Mandant schon haben. Ist diese (meine) Vorgehensweise eigentlich Standard oder bilde ich mir das nur ein?
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von hbaumann »

Pippen hat geschrieben:Ich würde bei sowas zwar die prinzipielle Vollstreckbarkeit im betreffenden Ausland prüfen, dann aber immer vor Ort einen Kollegen suchen ,der meinen Mandanten dort vertritt und berät...soviel Kohle sollte der Gläubiger/Mandant schon haben. Ist diese (meine) Vorgehensweise eigentlich Standard oder bilde ich mir das nur ein?
Hallo

Ja, dies ist Standard oder sollte es wenigstens sein. Teile des schweizerischen Betreibungsrechts sind über 100 Jahre alt, woraus sich eine gewisse Komplexität ergibt. Zudem muss ein Gläubiger ein Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnen. Zwar gibt es Betreibungsämter, die die Post auch ins Ausland versenden. Dies ist aber ein freiwilliger Service, auf den man sich nicht verlassen darf. Am besten beauftragt man daher einen Rechtsanwalt vor Ort. Dies gilt ganz besonders dann, wenn man die Betreibung mit einem Arrest einleiten will. Dies ist dann möglich, wenn man über einen rechtskräftigen Titel verfügt; es lohnt sich aber nur bei grösseren Forderungen und bei solventen Schuldnern.

Gruss HB
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Motte
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von Motte »

Jetzt muss ich hier mal nachhaken.

Meine Chefin hatte in der Schweiz auch einen Fall, wo in der Schweiz vollstreckt werden sollte. Vollstreckbares Urteil aus Deutschland war vorhanden. Mit diesem Urteil musste der Gläubiger in D nochmal zum Gericht gehen und irgendwas beantragen, damit dann endlich in der Schweiz vollstreckt werden konnte.

Ich kann mich nicht mehr an Einzelheiten erinnern, sondern nur, dass dieses zu beantragende Etwas in Deutschland wahnsinnig lange gedauert hat. Weiß irgendjemand, was ich meine? Ich hatte es nur am Rande mitbekommen, mich würde aber doch irgendwie interessieren, was da von statten ging.
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hbaumann
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von hbaumann »

Hallo

Wenn man in der Schweiz bloss die Betreibung einleitet und sich der Schuldner in der Schweiz nicht wehrt, braucht man (noch) keinen deutschen Titel vorzulegen. Wehrt sich der Schuldner, muss man ein kurzes Gerichtsverfahren einleiten. Dort gilt folgendes:

Auf einem deutschen Titel, der in der Schweiz vollstreckt werden soll, muss angemerkt sein, dass er rechtskräftig und/oder vollstreckbar ist. Der Titel muss im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Besonderheiten gibt es bei Versäumnisurteilen und dann, wenn sich der Schuldner im Mahnverfahren nicht gemeldet hat. Dann muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass dem Schuldner das verfahrenseinleitende Dokument (Mahnbescheid oder Klage) so rechtzeitig zugestellt wurde, dass er sich ordnungsgemäss hätte verteidigen können. Ich habe es auch schon erlebt, dass es lange dauerte, bis dieses Dokument beschafft werden konnte. Vielleicht ist das gemeint.

Gruss HB
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Motte
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von Motte »

Danke!
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Yazie
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Re: Forderung gegen Privatperson aus Schweiz

Beitrag von Yazie »

Ich kann nur raten, alles über einen Anwalt vor Ort in der Schweiz laufen zu lassen als Schnittstelle, als wäre es eine inländische Angelegenheit, das macht mehr Eindruck auf den Schuldner in der Schweiz, der sich nämlich in der Schweiz sicher fühlt, solange deutsche Anwälte auftreten. Dieser psychologische Effekt könnte bereits vorher zur Zahlungsbereitschaft führen und letztlich einiges an Kosten sparen helfen.
Lieben Gruß
Yazie
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