Hallo zusammen,
hab mal ne kurze Frage, und zwar möchte US Unternehmen mit deutschen Unternehmern einen Vertrag schließen, folgende Punkte:
anwendbares Recht: US Recht, Schiedsgericht: Schweiz, kann irgendwie vereinbart werden, dass nur US Unternehmen trotzdem auch berechtigt sein soll deutsche Unternehmer nach Wahl in Deutschland vor ordentlichem Gericht zu verklagen??
Vielen Dank schon mal! Ich suche schon die ganze Zeit im ZPO Kommentar und IPR Vorschriften, finde aber nicht das richtige.
Vereinbarung anwendbares Recht / Schiedsvereinbarung
Moderator: Verwaltung
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