Ein- und Auskleiden zählt als Arbeitszeit

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Gelöschter Nutzer

Ein- und Auskleiden zählt als Arbeitszeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine Verwaltungsentscheidung des U.S.-Arbeitsministeriums vom Juni 2010 schaffte Klarheit über die Erstattung der Zeit des Ein- und Auskleidens von nicht-gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern.

Abschnitt 3(o) des Fair Labor Standards Act (FLSA) sieht vor, dass Zeit zum "Umziehen von Kleidung oder Waschen zu Beginn oder Ende jedes Arbeitstages" je nach tarifvertraglicher Bestimmung nicht unbedingt ausgeglichen werden muss. Ausnahme bildet jedoch das An- und Ausziehen von Sicherheits- und Sanitärausrüstung, die nach überwiegender Auffassung nicht als "Kleidung" im Sinne des Abschnitt 3(o) FLSA gilt.

Eine weiter Ausnahme kann angenommen werden, wenn das Umziehen Teil der "Haupttätigkeit" eines Arbeitnehmers ist, d.h. einen wesentlichen und unabdingbaren Bestandteil der Arbeit darstellt. Eine Entscheidung hierüber ist im Einzelfall zu treffen.

Obiger Verwaltungsentscheidung zufolge, soll diese eigentlich explizit auf das Arbeitgeber-Gewerkschaft-Verhältnis gerichtete Regelung nun auch als richtungweisend für die Entlohnung gewerkschaftlich ungebundener Arbeitnehmer gelten und somit maßgeblich für alle Arbeitgeber in den USA sein.

Mehr Details: http://www.bdhlaw.net/employment-law-and-hr-issues/ein-und-auskleiden-z-hlt-als-arbeitszeit-2.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Also: aufpassen!
Viele Grüßse aus den USA
Reinhard von Hennigs
www.bdhlaw.net
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showbee
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Re: Ein- und Auskleiden zählt als Arbeitszeit

Beitrag von showbee »

Wie wärs mit einem Blog für Kanzleiwerbung? :-k
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Gelöschter Nutzer

Re: Ein- und Auskleiden zählt als Arbeitszeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sehr interessant - gilt dieses Gesetz denn nur in den Vereinigten Staaten?
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showbee
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Re: Ein- und Auskleiden zählt als Arbeitszeit

Beitrag von showbee »

jasmainer hat geschrieben:Sehr interessant - gilt dieses Gesetz denn nur in den Vereinigten Staaten?
Das haben Gesetze so an sich, das diese nur in dem Hoheitsgebiet gelten, aus dem sie stammen.

Für Deutschland empfiehlt sich ein Blick hierhin: http://lexetius.com/2009,4056
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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